Ihr Anwalt für Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht in Dortmund

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz in Dortmund Brackel hat sich vor allem auf das

spezialisiert. Hier stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite und vertreten - gerne auch Ihre Interessen- sowohl außergerichtlich als auch vor allen Gerichten.

 

Wir legen Wert auf eine offene, moderne und transparente Kommunikation zu unseren Mandanten. Wir nehmen uns die Zeit, für Ihre Bedürfnisse. Bei uns ist der Mandant nicht einfach ein Aktenzeichen- bei uns- der Rechtsanwaltskanzlei Scholz- steht der Mandant im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

 

Wir laden Sie herzlich ein sich von uns und unseren Dienstleistungen einen Überblick zu verschaffen.  Selbstverständlich können Sie auch jeder Zeit mit uns in Kontakt treten und eine kostenlose Erstberatung beanspruchen. Denn wir glauben, Vertrauen ist der Anfang einer jeden guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit.


Warum Anwalt für Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht?

Unsere Spezialisierungen sind nicht willkürlich gewählt. 

Historisch betrachtet fing alles mit dem Arbeitsrecht an. Hier lag schon seit dem Studium der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Scholz. Das hat sich bis heute nicht geändert.

Hinzu getreten ist das Versicherungsrecht. Zunächst fast ausschließlich für die Versicherungswirtschaft- später dann aus Überzeugung-  nur noch für die Versicherungsnehmer. 

 

Da eine Vielzahl der Versicherungsfälle in der täglichen Praxis Kfz-Unfälle betreffen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko) war es nur singhaft, sich vermehrt auf die spannende Thematik des Verkehrsrechts zu spezialisieren. Beide Rechtsgebiete ergänzen sich. Ein Großteil des Verkehrsrechts betrifft dann jedoch auch den strafrechtlichen Teil (Unfallflucht, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Kfz-Diebstahl,  Versicherungsbetrug usw.), sodass eine Spezialisierung im Strafrecht und als Strafverteidiger unausweichlich wurde.  

 

Heute ist Rechtsanwalt Scholz, Fachanwalt für Versicherungsrecht & Strafverteidiger mit Leidenschaft, Hingabe und Begeisterung in eben diesen Rechtsgebieten für seine Mandanten tätig.

 

Bei den Rechtsgebieten gibt es zahlreiche Überschneidungen  die wir uns durch ständige Fortbildung und Praxiserfahrung zu Nutze machen. 



Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Dortmund

Die Versicherung zahlt nicht?

Dann sind Sie hier genau richtig. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen- wenn es drauf ankommt!

 

Mit einer Versicherung haben Sie sich und / oder Ihre Familie meist gegen ein existenzielles Risiko abgesichert. Umso dramatischer, wenn im Versicherungsfall, die Versicherung plötzlich versucht- sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen!

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz berät und vertritt als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht  in Dortmund, ausschließlich VersicherungsnehmerInnen, versicherte Personen  sowie aufgrund seiner Nähe und Überschneidung zum Versicherungsrecht,  Geschädigte eines KfZ-Unfalles  im Bereich des

 engagiert, innovativ, strategisch und kompetent. 

 

Das Versicherungsrecht ist komplex und vielseitig. Maßgeblich wird es von der Rechtsprechung beeinflusst und ständig weiter entwickelt. Aus eben diesem Grund haben wir uns voll und ganz auf das Versicherungsrecht spezialisiert und bilden uns permanent fort- um unseren Mandanten

  • Versicherungsnehmer
  • Geschädigte nach einem Kfz-Unfall

immer  die beste anwaltliche Beratung und Vertretung garantieren zu können.

 

Sie sind Versicherungsnehmer und Ihre Versicherung zahlt nicht oder kürzt die Leistung? Dann verschaffen Sie sich gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgespräches einen Überblick über uns und unser Leistungsangebot im Versicherungsrecht & Verkehrsrecht.

Kanzlei Scholz

Brackeler Hellweg 133

44309 Dortmund

 

Tel:      0231 98 68 88 37

Mail:   info@mcs-anwalt.de

 

Öffnungszeiten

Mo-Do: 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Fr:            09:00 Uhr - 14:30 Uhr

und nach Vereinbarung!

Wir empfehlen dringend einen Termin zu vereinbaren!

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Fachanwalt für Versicherungsrecht in Dortmund mit einer besonderen Expertise im Bereich der Kfz-Versicherungen

Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Dortmund dreht sich bei uns alles um das Thema Versicherungen. Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer in Dortmund und Umgebung.

 

Der Kanzleiinhaber- Herr Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Fachanwalt für Versicherungsrecht- und dadurch ein ausgewiesener Experte im Bereich des Versicherungsrechts, sondern war selbst jahrelang für die Versicherungswirtschaft anwaltlich tätig. Dadurch haben wir einen umfassenden Einblick in die gesamte Versicherungsbranche und können unseren Mandanten jeweils die bestmögliche anwaltliche Beratung und Vertretung garantieren.

 

Eine besondere Expertise haben wir uns im Bereich der Kfz-Versicherungen, also der

  • Kfz-Haftplichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

erarbeitet. Nicht zuletzt die besondere Prozessführung (gerade wenn Versicherungsbetrug vorgeworfen wird) verlangt von einem Anwalt,  tiefe Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und technisches Verständnis, um die Sachverhalte und Gutachten richtig und gewinnbringend verstehen zu können. 

 

Bei uns gibt es keine Interessenskollision. Denn wir vertreten aus Überzeugung  ausschließlich die Interessen von VERSICHERUNGSNEHMERN und nicht von Versicherungsunternehmen !

 

Im Versicherungsrecht und  Verkehrsrecht setzen wir auf schnelle, fachlich kompetente und innovative Unterstützung unserer Mandanten. Unsere Prozesse sind vollständig digital und für unsere Mandanten transparent. 


Unsere Mandanten im Versicherungsrecht

  • Prüfung Ihrer Ansprüche
  • Außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen (zB. BU-Versicherung)
  • Erstellung von Handelsvertreter-verträgen
  • Unterstützung beim Ausstieg aus dem Vertrieb
  • Abwehr von Provisionsrückforderung
  • Durchsetzung Ausgleichsansprüche
  • Gründung Makler GmbH
  • Gründung Agentur
  • Abwehr von Schadensersatz-forderungen wegen Fehl-beratung
  • Schulung Mitarbeiter 



Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt

Wir haben uns voll und ganz den Interessen und Bedürfnissen unserer Mandanten gewidmet und danach auch unsere Rechtsgebiete und eine Spezialisierung auf diese ausgerichtet (z.B. Fachanwalt für Versicherungsrecht). Dabei spielt bei uns aber nicht nur die juristische Theorie eine Rolle sondern auch das praktische Verständnis der Branche. Rechtsanwalt Scholz ist nicht nur Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht sondern auch gelernter Groß,- und Außenhandelskaufmann (IHK). Diese seltene Kombination aus juristischer Expertise und praktischer Erfahrung kommt den Mandanten jeden Tag zu Gute. Wir legen nicht nur Wert darauf, dass unsere Mandanten vollumfänglich geschützt werden, sondern auch verstehen -was wir tun. Denn nur dann, können unsere Mandanten aufgrund unserer Beratung auch die für Sie passende Entscheidung treffen.


Jetzt Erstberatung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Dortmund vor Ort oder digital von der ganzen Welt vereinbaren

Niemand geht gerne zum Anwalt. Das müssen Sie auch nicht. Unsere Prozesse sind vollständig digitalisiert, sodass wir auch immer zeitnah einen Besprechungstermin per Telefon oder Videokonferenz durchführen können. Dabei möchten wir Ihnen -als zukünftigen Mandanten- die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich machen.

Schildern Sie uns einfach Ihren Fall und wir werden uns in Kürze bei Ihnen zurück melden.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Unsere Kanzlei steht für schnelle und innovative Erreichbarkeit, klare Kommunikation und durchsetzungsstarke Vertretung - in Dortmund



Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Dortmund

Wir sichern, was andere versichern-mit Recht!

Mit einer Versicherung wollten Sie sich und in vielen Fällen auch ihre Familie vor ein bestimmtes Risiko absichern. Wenn sich dann das Risiko verwirklicht und die Versicherung nicht zahlt, hat dies oft dramatische und existenzbedrohende Auswirkungen auf das Leben vieler unserer Mandanten.

 

Rechtsanwalt Scholz ist ein von der Rechtsanwaltskammer Hamm ernannter Fachanwalt für Versicherungsrecht und damit einer der wenigen ausgewiesenen Experten in Dortmund, der im Versicherungsrecht voll und ganz die Interessen von Versicherungsnehmern, versicherten Personen und Versicherungsvermittlern vertritt.  

 

Wenn Versicherer tricksen, tricksen wir zurück-mit Recht!

Wer schon einmal einen Leistungsanspruch bei einer Versicherung geltend gemacht wird es kennen, die Prozesse sind langwierig und es geht nur sehr zögerlich voran. Dahinter steht oftmals eine Strategie der Versicherungswirtschaft. Denn diese versucht ihre Vertragspartner zu zermürben, indem sie immer wieder neue (oder alte) Unterlagen verlangt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir nicht nur die Rechtslage, denn Rechtsanwalt Scholz ist  selbst seit vielen Jahren für die Versicherungswirtschaft als Anwalt tätig und kennt die Strategien der Versicherer- und natürlich die Lösungen!

 

 

Unsere Dienstleistungen im Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein sehr komplexes und vielseitiges Rechtsgebiet. Es ist zum einen Vertragsrecht- zum anderen aber auch Schutzrecht der Versicherungsnehmer- welches täglich durch neue Gerichtsurteile erweitert wird. Besonders deutlich wird die Komplexität und Bedeutung  des Versicherungsrecht dadurch, dass es einerseits einen Fachanwalt für Versicherungsrecht gibt, anderseits an den Landgerichten spezielle Kammern für Versicherungsrecht bestehen und auch die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof  verfügen über einen speziellen Senat für Versicherungsrecht. 

Wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Versicherungsnehmer nicht zögern und ebenfalls einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen- denn die Versicherer tun dies auch. 

 

Unsere Kerngebiete im Versicherungsrecht:



Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht

Warum sollten Sie die Rechtsanwaltskanzlei Scholz mit Ihren Anliegen beauftragen?

✓ Fachanwalt für Versicherungsrecht

✓ Hohe Spezialisierung und Erfahrung

✓ Nur in ausgewählten Rechtsgebieten tätig

✓ Als gelernter Groß-, und Außenhandelskaufmann kennt er die Praxis

✓ Persönlich, digital & lösungsorientiert

✓ Aus Dortmund – bundesweit für Sie da

So einfach gehts!

  1. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
  2. Schnelle Rückmeldung – persönlich vom Anwalt
  3. Gemeinsam für Ihr gutes Recht kämpfen

 



Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt für Verkehrsrecht in Dortmund

Aufgrund seiner Nähe zum Versicherungsrecht, haben wir uns ebenso auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

 

Hier liegt sogar unserer anwaltlicher Schwerpunkt. 

So unterstützten wir nicht nur Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche  gegenüber ihrer Teilkaskoversicherung & Vollkaskoversicherung, sondern auch Geschädigte nach einem Verkehrsunfall.

 

Aus langjähriger Praxiserfahrung wissen wir, dass die Haftpflichtversicherer oftmals versuchen, die entstandenen Schäden "klein zu rechnen" oder Einwendungen finden (zB. Betrug, Vorschäden, Mitverschulden, überhöhte Reparaturkosten, überhöhte Sachverständigenkosten uvm.) um gar nicht zahlen zu müssen.

 

Wir kennen die Strategien und Argumente und natürlich auch, wie wir diesen Begegnen müssen, um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.

 

Hatten Sie einen Verkehrsunfall?

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, an dem Sie keine Schuld haben, sollten Sie nicht lange zögern und einen Experten (zB. Fachanwalt für Versicherungsrecht) hinzuziehen.

 

Die Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer können ermüdend und langwierig sein.  

 

Zeit und Nerven, die man sich durch eine professionelle anwaltliche Unterstützung sparen kann. 

 

Auch herrscht oft Unklarheit darüber, welche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall überhaupt bestehen? Denn nicht nur die reinen Reparaturkosten können eine Rolle spielen. So sind auch   Nutzungsausfallentschädigungen oder Mietwagenkosten immer wieder adäquate Schadenpositionen. 

Aber insbesondere wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist, wird die Berechnung eines adäquaten Schadensersatzes komplex. In Betracht kommt hier die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes, Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfallschaden. In besonders schweren Fällen sogar Stationäre-/ Heilbehandlungskosten und Pflegeaufwand.

 

Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zu Seite. In einem persönlichen Gespräch erörtern wir, was Ihnen zusteht und zeigen Ihnen auf, wie wir es -notfalls vor Gericht- durchsetzten.

 


Anwalt für smarte Versicherungsvermittler / Handelsvertreter der Versicherungsbranche

"Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist zu lieben, was man tut"

-Steve Jobs

 

Genau aus diesem Grund hat sich Rechtsanwalt Scholz voll und ganz auf die Bedürfnisse von Versicherungsvermittlern spezialisiert. Unsere Rechtsgebiete sind bewusst so ausgewählt, dass wir unseren gewerblichen Mandanten eine partnerschaftliche, vertrauensvolle, persönliche und dauerhafte Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau anbieten können. Denn immer mehr können wir beobachten, dass aus ehemaligen Einzelkämpfern in einer Agentur- wahre Unternehmer werden. Bei diesem Prozess, wollen wir unsere Mandanten natürlich bestmöglich begleiten und die Weichen für eine erfolgreiche und rechtssichere Zukunft stellen. 

Dabei verstehen wir uns als Problemlöser und nicht als Bedenkenheitsträger!

 

 

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten  u.a. bei:

  • der Findung der passenden Rechtsform (z.B. GbR, e.K, GmbH, OHG, UG, AG)
  • der Erstellung von maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen
  • der Erstellung von AGB, Handelsverträgen, Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen, Datenschutzerklärungen
  • der Erstellung von Arbeitsverträgen
  • der Markenanmeldung / Überwachung
  • bei Streitigkeiten mit Lieferanten, Vertragspartnern im B2B Bereich 
  • bei Streitigkeiten mit Kunden im B2C Bereich
  • der Verteidigung / Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen 
  • Gesellschafterstreitigkeiten (zB. Einziehung von Gesellschaftsanteilen
  • arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (zB. Kündigungsschutzklagen)

Kanzlei

Mitten im Zentrum von Dortmund finden Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei

Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin, da Rechtsanwalt Scholz bundesweit Gerichtstermine wahrnimmt und nicht immer vor Ort ist!

 

Brackeler Hellweg 133

44309 Dortmund

Tel:       0231 / 98 68 88 37

Mail:    info@mcs-anwalt.de

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.


Anwalt für Vertriebsrecht-Ein Anwalt dem die Profis vertrauen!

  1. „Hören Sie auf zu verkaufen. Fangen Sie an zu helfen.“Zig Ziglar

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit nimmt die Beratung und Vertretung von Handelsvertretern (Versicherungsvermittler / Finanzdienstleister) ein. 

 

Die besondere Kombination von handelsrechtlicher, vertriebsrechtlicher, und versicherungsrechtlicher Expertise sowie unsere Erfahrung in der Versicherungsbranche und Handelsbranche, machen uns zu dem  Ansprechpartner für  Handelsvertreter. 

 

Hier stehen wir unseren Mandanten vom Ausstieg aus dem Strukturvertrieb bis zur Gründung und Skalierung einer Makler -GmbH mit Rat und Tat zur Seite. 

 

Berater beraten – Eine besondere Herausforderung und Freude im Anwaltsberuf

 

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt für Mandanten aus der Finanz- und Versicherungsbranche bringt eine einzigartige Herausforderung mit sich: Berater zu beraten. Hier begegnen sich Experten auf Augenhöhe, die allesamt in hochkomplexen Feldern tätig sind. Finanzberater, Versicherungsvermittler und Rechtsanwälte haben nicht nur gemein, dass ihre Dienstleistungen anspruchsvoll und individuell sind, sondern auch, dass sie von einer besonderen Verantwortung und hohen Erwartungen geprägt werden.

 

Wer Berater berät, steht vor der Aufgabe, Dienstleistungen zu erbringen, die in puncto Qualität, Präzision und Fachwissen über das hinausgehen, was oft im Umgang mit Privatmandanten erforderlich ist. Mandanten aus der Finanz- und Versicherungsbranche verfügen über tiefgehendes Branchenwissen und hohe fachliche Expertise – sie erkennen Qualität auf den ersten Blick und fordern sie ein. Für mich als Anwalt ist es essenziell, nicht nur rechtliche Fragen zu klären, sondern auch ein tiefes Verständnis für die betriebswirtschaftlichen und praktischen Aspekte ihrer Tätigkeiten zu entwickeln.

 

Es ist gerade dieser Austausch auf Augenhöhe, den ich als besonders bereichernd empfinde. Hier geht es nicht nur um rechtliche Lösungen, sondern um strategische Beratung, die alle Dimensionen des Geschäfts meiner Mandanten berücksichtigt. Die Komplexität der Themen – von der Gestaltung rechtssicherer Produkte und Verträge bis hin zur Beratung bei regulatorischen Fragestellungen – fordert mich jeden Tag heraus, flexibel zu denken, präzise zu arbeiten und auf höchstem Niveau zu kommunizieren.

 

Ich liebe diese Herausforderungen. Sie sind es, die meinen Beruf so spannend und erfüllend machen. Jeder Fall ist anders, jedes Anliegen verlangt nach einer individuellen Lösung – und genau darin liegt der Reiz. Die Finanz- und Versicherungsbranche ist von Dynamik und Innovation geprägt, und als Berater dieser Berater bin ich Teil davon. Es motiviert mich, dass meine Expertise dazu beiträgt, dass andere Experten ihre Arbeit noch besser machen können.

 

Diese Tätigkeit erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Empathie, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Ich sehe darin weit mehr als eine berufliche Aufgabe – es ist eine Leidenschaft, die mich täglich antreibt, mein Bestes zu geben.

 

Denn am Ende des Tages geht es darum, Vertrauen aufzubauen und langfristige Partnerschaften zu schaffen. Und genau das macht die Tätigkeit als Anwalt für Berater in der Finanz- und Versicherungsbranche zu einer ganz besonderen Aufgabe.


Ausstieg aus dem Strukturvertrieb

Anwalt hilft Handelsvertretern rechtssicher aus dem Handelsvertretervertrag!

Nichts ist für die Ewigkeit.

Derzeit erleben wir eine wahre Welle von Handelsvertretern, Versicherungsvertretern und Finanzberatern, die aus dem Strukturvertrieb oder der Ausschließlichkeit beim Versicherer ausscheiden wollen.

 

Doch so groß der Wunsch nach Veränderung auch ist, so groß ist auch die Angst davor etwas falsch zu machen.

 

Insbesondere Fragen wie:

 

beschäftigen die Vertreter und hemmen oft ihre Wünsche, Ihr Leben neu zu gestalten.

Hier steht Rechtsanwalt Scholz mit seiner langjährigen Erfahrung als strategischer  Partner zur Seite.

Gemeinsam finden Sie mit Rechtsanwalt Scholz, spezialisiert auf das Handelsvertreterrecht (Vertriebsrecht) einen rechtssicheren Ausstieg aus dem Handelsvertretervertrag und können sich voll und ganz auf Ihre neue Zukunft (zB. als Makler) konzentrieren.



Strafverteidiger in Dortmund

Sie sind Beschuldigter? Ihnen oder einem Angehörigen wird eine Straftat vorgeworfen?

Vielleicht steht auch schon die Polizei vor Ihrer Tür und will Ihr Haus durchsuchen. Dann sollten Sie nicht lange zögern und einen erfahrenen Strafverteidiger mit der Verteidigung Ihrer Rechte und den Rechten Ihrer Angehörigen (z.B. Kinder) beauftragen.

 

Ein Ermittlungsverfahren ist belastend. Dieses müssen Sie nicht alleine durchstehen. 

Wir sind an Ihrer Seite- wenn es sonst kaum noch jemand ist.-

Wir Verteidigen Ihre Rechte in allen Stadien des Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens, wobei wir jeden raten, sich so schnell wir möglich an uns zu wenden-insbesondere wenn Sie unschuldig sind. 

Als erfahrener Strafverteidiger verteidigen wir sowohl  insbesondere 

 

Kapitalverbrechen:

  • Mord,
  • Totachlag

Sexualverbrechen

  • Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Besitz von Kinderpornographie

Körperverletzung, schwere Körperverletzung 

  • Körperverletzung (§ 223 StGB): Vorsätzliche Gesundheitsschädigung einer anderen Person.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Körperverletzung mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs oder durch einen hinterlistigen Überfall.
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB): Quälen oder Vernachlässigen von Personen unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlosen, die der Fürsorge oder Obhut des Täters unterstehen.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 227 StGB): Unbeabsichtigte Verletzung einer Person durch Nachlässig- oder Unachtsamkeit.
  • Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB): Beharrliches Verfolgen und Belästigen einer Person, das deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Unrechtmäßiges Festhalten oder Einschränken der Bewegungsfreiheit einer Person.
  • Nötigung (§ 240 StGB): Unzulässige Beeinflussung des Handelns einer Person durch Gewalt oder Drohung.
  • Bedrohung (§ 241 StGB): Androhung schwerer Straftaten gegen eine Person oder ihr nahestehende Menschen.

 

Vermögensdelikte: 

  • Diebstahl (§ 242 StGB): Unbefugte Wegnahme fremden Eigentums mit der Absicht, es zu behalten. 
  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB): Strafzumessungsregel bei Vorliegen des einfachen Diebstahls in Rücksicht eines besonders erschwerenden Umstandes, z.B. durch eines Einbruch oder eines hohen Wertes der Beute.
  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB): Qualifizierter Diebstahl unter erschwerenden Umständen, z.B. Einbruch oder hoher Wert der Beute.
  • Besonders schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB): Besonders schwerer Fall des Bandendiebstahls, oft mit Waffen oder unter gefährlichen Umständen.
  • Unterschlagung (§ 246 StGB): Unrechtmäßige Aneignung von Gegenständen oder Geld.
  • Raub (§ 249 StGB): Gewaltsame oder unter Androhung von Gewalt erfolgende Wegnahme fremden Eigentums. 
  • Schwerer Raub (§ 250 StGB): Raub unter erschwerenden, qualifizierten Umständen. 
  • Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB): Anwendung von Gewalt oder Drohung, um sich im Besitz des gestohlenen Guts zu erhalten.
  • Erpressung (§ 253 StGB): Nötigung einer Person, die in einer Bereicherungsabsicht erfolgt.
  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB): Erpressung, die unter Anwendung der qualifizierten Nötungsmittel des Raubes erfolgt. So durch Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. 
  • Begünstigung (§ 257 StGB): Unterstützung eines Täters, um ihm die Vorteile einer Straftat zu sichern.
  • Hehlerei (§ 259 StGB): Erwerb, Verkauf oder Verbergung von Gegenständen, die durch Straftaten erlangt wurden.
  • Geldwäsche (§ 261 StGB): Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten aus Straftaten.
  • Betrug (§ 263 StGB): Täuschung anderer, um sich einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
  • Computerbetrug (§ 263a StGB): Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen oder Computerprogrammen zur unrechtmäßigen Vermögensverschaffung.
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB): Nutzung von Dienstleistungen ohne Bezahlung.
  • Untreue (§ 266 StGB): Missbrauch einer Vertrauensstellung zum finanziellen Nachteil des Vertretenen.
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums.

Pflichtverteidiger in Dortmund

"Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können..."

Diese Belehrung kennt man aus zahlreichen Filmen und Serien. Auch im deutschen Rechtssystem haben Beschuldigte, die sich eine anwaltliche Strafverteidigung nicht leisten können, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtverteidger. 

 

Das ist besonders dann der Fall, wenn die Beschuldigung besonders schwer wiegt (Haftstrafe mindestens 1 Jahr) oder besonders kompliziert ist. 

Dann wird der Pflichtverteidiger- den Sie jedoch ebenfalls auswählen können! Zunächst aus der Staatskasse bezahlt. In jedem Fall ist es ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt für Strafrecht.

 

Gerne nehmen wir die Herausforderung an und stehen Ihnen in Dortmund und Umgebung auch als Pflichtverteidger zur Verfügung.

Hier können Sie mehr zum Thema Pflichtverteidigung erfahren!


Es gibt viele gute Gründe, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden. Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn die Versicherung nicht zahlt, die Regulierung verzögert oder die Rückfragen zu kompliziert sind, fühlen sich viele VERSICHERUNGSNEHMER allein, überfordert und im Stich gelassen. 

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir die Strategien der Versicherungen und kämpfen täglich gegen diese. Denn gerade wenn es darum geht, einen VERSICHERUNGSANSPRUCH durchzusetzen, benötigt man nicht nur das fachliche Wissen, sondern auch die passende Strategie, Kämpfermentalität und unabdingbares Engagement für die Interessen der MANDANTEN.

 

Häufig unterstützen wir unsere MANDANTEN wenn…

Die BU-Versicherung lehnt Leistung ab.

Gerade die Auseinandersetzung mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer hat es in sich. Hier gibt es viele Hürden und "Stolpersteine"- bereits im Antragsverfahren.  Die Versicherungsbedingungen sind komplex und für den Versicherungsnehmer nur schwer verständlich. Zudem werden von den Versicherungen zahlreiche Informationen und medizinische Dokumente gefordert. All dies überfordert schon oftmals den gesunden Laien. Erschwerend kommt jedoch für viele unserer Mandanten hinzu, dass sie in der Gesundheit beeinträchtigt sind. Schnell macht sich Ohnmacht und Überforderung (gerade bei psychischen Erkrankungen breit).  

 

Des Wegen helfen wir hier schon bei der Antragstellung. 

Aber selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch klassisch zur Seite, wenn der BU-Versicherer die Leistung einer BU-Rente verweigert und setzten berechtigte Ansprüche gerichtlich durch.

Die Krankenversicherung hält meine Behandlung für nicht medizinisch notwendig.

Das Recht der privaten Krankenversicherung ist komplex. Insbesondere deshalb, da es einerseits versicherungsrechtliche, andererseits medizinische Fragestellungen umfasst. Oft behaupten Krankenversicherer, das die Heilbehandlung nicht medizinisch notwendig war. Häufig irren sie sich. Wir setzten uns für unsere Mandanten ein führen eine Klärung - notfalls- vor Gericht herbei. Sollte sich dann einmal tatsächlich herausstellen, dass der Versicherer mit seiner Einschätzung richtig gelegen hat, könnte Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegenüber ihren behandelnden Arztes zustehen (Arzthaftung). Auch hier sind wir äußerst versiert und dynamisch, sodass wir stets alle Facetten eines Falles bedenken und analysieren, was nur möglich ist, wenn man sich auf die komplexe Materie des privaten Krankenverischerungsrecht / Medizinrechts spezialisiert hat.

Die Versicherung wirft mir falsche Angaben vor.

Besonders in den medizinischen Personenversicherungen wie der

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung

erheben die Versicherer oft den Einwand der vorvertraglichen Obliegenheitspflichtverletzung.

Meist wird behauptet, der Versicherungsnehmer habe falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen getätigt.

Die Folgen können sein (Kündigung, Vertragsanpassung, Rücktritt oder sogar die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung). Da die Rechtsfolgen so gravierend sind, sind auch die Hürden des Versicherers hoch. Keinesfalls sollten sie eine Anfechtung oder einen Rücktritt - ohne anwaltliche Prüfung- akzeptieren.  

Die gegnerische KfZ Haftpflicht zahlt nicht- obwohl ich nicht Schuld war.

In kaum einer Sparte wie so viel gekürzt oder abgelehnt wie im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. In weit mehr als über 1.000 geführten Gerichtsverfahren im Bereich der Kfz-Versicherung, haben wir - bundesweit- so ziemlich alles erlebt, was man erleben kann. Mal wird das Ereignis als solches bestritten (dann geht der Versicherer wohl von Betrug aus), mal wird ein Mitverschulden behauptet oder die Reparaturkosten werden als überhöht betrachtet. Auch versuchen sich Versicherer durch das Bestreiten der Eigentümereigenschaft (Aktivlegitimation) oder dem Vorhandensein von Alt,-/ Vorschlägen ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Hier können wir eine besondere Expertise vorweisen, die wir nahezu täglich in Gerichtsverfahren unter Beweis stellen dürfen. Denn gerade Verfahren, in denen der Geschädigte durch den Vorwurf des Betrugs zum Täter gemacht werden sollen, haben einen ganz eigenen Charakter und bedürfen einer besonderen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Die Versicherung hat den Vertrag angefochten oder ist zurückgetreten.

Wer vorsätzlich oder gar arglistig falsche Angaben tätigt, läuft Gefahr, dass die Versicherung den Vertrag anficht oder hiervon zurück tritt.  Die Folgen können- gerade im Bereich der privaten Krankenversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung gravierend sein.

 

Keinesfalls sollte man einen Rücktritt oder eine Anfechtung ungeprüft akzeptieren. 

Die Gebäudeversicherung wirft mir Obliegenheitsverletzung vor und will nicht leisten.

Die Obliegenheiten als Hausbesitzer in der Gebäudeversicherung sind mannigfaltig. Aber nicht jede Obliegenheitsverletzung führt auch zum Recht die Leistung abzulehnen.

 

Nicht selten erleben wir es in der täglichen Praxis, dass entweder schon keine Obliegenheit verletzt worden ist, oder aber sich diese nicht auf den konkreten Versicherungsfall ausgewirkt hat- wobei auch immer die Verschuldensform (Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist)  eine tragende Rolle spielt.

 

Gerne prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten, sich gegen die Leistungsablehnung ihres Versicherers zur Wehr zu setzten.

Mein Versicherungsmakler hat mich falsch beraten.

Die Pflichten eines Maklers gehen weit. Mit dieser sogenannten Sachwalter-Entscheidung des BGH hat die Rechtsprechung eine schier unüberschaubare Haftungsgefahr für den Versicherungsmakler geschaffen. Wenn sie das Gefühl haben, von Ihrem Makler schlecht, falsch oder unvollständig beraten worden zu sein, könnte Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz (zB. in Höher der ursprünglichen Versicherungsleistung) zustehen. Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht prüfen wir gerne die Erfolgsaussichten für Sie.

Die häufigsten Fragen an einen Anwalt

▶ Woran erkenne ich einen guten Anwalt?

Die Antwort lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Mandatsverhältnis ist immer auch von Vertrauen und Sympathie abhängig. Ob ein Anwalt auch die nötige Fachkompetenz für das konkrete Anliegen des Mandanten mitbringt, lässt sich dadurch herausfinden, ob er auf das Rechtsgebiet (zB. Arbeitsrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Handelsrecht usw. spezialisiert ist. Für viele Rechtsgebiete (zB. Versicherungsrecht) gibt es Fachanwälte (zB. Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels,- und Gesellschaftsrecht u.v.m).

 

▶ Wieviel kostet die Erstberatung beim Anwalt?

Die Erstberatung darf für Verbraucher maximal 150,00 € und für Unternehmer 250,00 € netto kosten. In diesem Rahmen darf jeder Anwalt seine Erstberatungsgebühren Ansätzen. Viele bieten auch eine kostenlose Erstberatung an.

 

▶ Wie teuer ist ein Anwalt?

Es gibt verschiedene Vergütungsmodelle. Klassischerweise rechnet der Anwalt (das wird auch von der Rechtsschutzversicherung gezahlt) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz (RVG) ab. Hier bemisst sich das Honorar nach dem Streitwert der Sache. In vielen Angelegenheiten lohnt es sich aber auch ein Stundenhonorar (zB. Dauermandanten) oder Pauschal-Honorar (zB. Vertragsgestaltung) zu vereinbaren. Nähere Informationen haben wir hier zusammengestellt.

 

▶ Was ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt der sich zudem auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat. Um sich Fachanwalt für Versicherungsrecht nennen zu dürfen (die Erlaubnis wird von der zuständigen Rechtsanwaltkammer erteilt), muss der Anwalt zunächst einmal mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt tätig sein. Weiter muss er einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich bestehen (120 Zeitstunden und drei Klausuren), eine bestimmte Anzahl an außergerichtlichen Fällen (mindestens 80 Fälle aus dem Versicherungsrecht) bearbeitet  und mindestens 10 gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht  geführt haben. Dabei müssen mindestens 5 Fälle jeweils verteilt auf das Sachversicherungsrecht (zB. KfZ-Versicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung), auf das Recht der privaten Personenversicherung (zB. Lebensversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung) und dem Haftpflichtversicherungsrecht (zB. private Haftpflichtversicherung, Pflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Produkthaftpflichtversicherung)werden. Damit soll gewährleistet sein, dass die Mandanten in einer immer komplexeren Rechts-Welt angemessen beraten und vertreten werden.