· 

Haftungsquote beim Rückwärtsfahren

Gerade auf Parkplätzen geschehen täglich zahlreiche Unfälle. Aufgrund der oft geringen Geschwindigkeit -meist- ohne Personenschaden.

Nichtsdestrotrotz sind auch diese "Bagatellschäden" mindestens ärgerlich.

Zudem entstehen diese meistens dadurch, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beim Rückwärtsfahren außer acht gelassen hat.

 

Wer? wann? was?  gemacht hat, ist gerade wenn beide hinterm Steuer saßen oft streitig und führt nicht selten zu einem Prozess.  

Wir klären die Grundlagen und geben Tipps, was Sie noch an Ort und Stelle tun können / sollten um nicht später das nachsehen zu haben. 

Wer hat schuld bei einem Unfall im Zusammenhang mit einer Rückwärtsfahrt?

Gemäß § 9 Abs. 5 StVO gilt:

"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

 

Das bedeutet, dass zunächst derjenige der rückwärts gefahren ist auch schuld hatte. Jedenfalls gilt der sogenannte Beweis des ersten Anscheins.

Das ist soweit auch nachvollziehbar, wenn jemand rückwärts in ein stehendes Auto gefahren ist.

 

Anders stellt sich jedoch die Lage dar, wenn beide (zB aus gegenüberliegenden Parkbuchten rückwärts herausgefahren sind) und es zum Unfall kommt.

 

Dann kommt es darauf an, ob es einem der Unfallbeteiligten noch vor der Kollision gelungen ist, sein Fahrzeug zum absoluten stillstand zu bringen, oder ob beide den jeweils anderen übersehen haben.

 

Demnach gibt es im wesentlichen drei Szenarien.

 

  1. Jemand fährt rückwärts in ein stehendes Fahrzeug. Dann haftet er zu 100%
  2. Beide fahren rückwärts in die Kollision. Dann haften in der Regel beide zu je 50%
  3. Beide fahren rückwärts, einer schafft es aber noch vor der Kollision sein Fahrzeug zum stehen zu bringen. Dann haftet der Fahrende zu 75%-100%

Was sollte man tun, wenn man auf einem Parkplatz einen Unfall hatte?

Bedauerlicherweise ist es so, dass viele Menschen nicht ehrlich sind. Gerade nicht, wenn es um ihr Portmonai oder ihren vermeintlichen Fahrkünsten geht.

Daher ist es von enormer Bedeutung, dass man noch vor Ort und Stelle eine Beweissicherung durchführt. Gerade wenn man selbst nicht gefahren ist oder sein Fahrzeug noch zum Stillstand bringen konnte.

 

Hierfür sollte man:

  • Lichtbilder von der Endstellung der Fahrzeuge machen
  • Lichtbilder vom eigenen Schaden und vom Schaden des Unfallgegner
  • Ausschau nach Zeugen halten und deren Nummer notieren

 

Denn sollte später etwa der Unfallbeteiligte behaupten, beide Fahrzeuge seien in Bewegung gewesen- oder Sie seien ihm reingefahren, könnten Sie in Beweisnot geraten, wenn beide Fahrzeuge repariert sind. Anhand des konkreten Schadenbildes kann ein Sachverständige ggf. ermitteln, ob Vorschäden vorliegen (dann ggf. keine Haftung), wer gefahren ist und ob eines der Fahrzeuge gebremst hat. Zeugen können ggf. ihre Schilderung bestätigen. 

 

Was Sie nicht tun sollten ist, etwaige Vergleiche einzugehen die vorsehen, dass jeder seinen Schaden selbst trägt, es sei den, Sie sind mit einem Opel Astra Bj 1999 in einen neuen Porsche gefahren.

 

Denn oft ist unklar, wie hoch der jeweilige Schaden ist (außerdem haben sie dafür eine Versicherung). Nicht selten verbergen sich zudem unter der Stoßstange noch Schäden, die schnell in die Höhe gehen können.

 

Nicht immer müssen Sie, respektive Ihre KfZ-Haftpflichtversicherung den Schaden der Gegenseite zahlen. Denn sollte das Fahrzeug des Unfallgegners in diesem Bereich vorschadenbelastet sein, ist ihm auch kein Schaden (der zu ersetzen wäre) entstanden.

 

Schlussendlich sollten Sie nicht zu voreilig ein Sachverständigengutachten beauftragen. Wie viele wissen, hat der Unfall- (mit-) Verursacher die Kosten des Anwalts und des Sachverständigen zu tragen. Eine Ausnahme für ein SV-Gutachten besteht jedoch dann, wenn der Schaden kleiner als 1.000€ ist. 

Damit Sie also nicht ggf. auf eben diesen Kosten sitzen bleiben, sollten Sie es abschätzen oder sich ggf. einen Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt geben lassen.

Fazit

Die gerechte Schadensregulierung eines Unfallschadens im Zusammenhang mit einer Rückwärtsfahrt auf einem Parkplatz kann schnell ausufern. Nicht immer ist klar, wer den Unfall verursacht und ob unabhängig der Schuldfrage, die Ansprüche auch durchsetzbar sind.

Daher empfiehlt es sich auch bei Bagatellschäden einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Rechtsanwalt Marcus Scholz ist nicht nur Fachanwalt für Versicherungsrecht sondern hat in weit mehr als über 1.000 geführten Verfahren im Bereich des Verkehrsrechts eine unschätzbare Erfahrung (auch mit lügenden Unfallbeteiligten) gewonnen, die er täglich gewinnbringend für seine Mandanten einbringt.

 

Wenn Sie einen Verkehrsunfall in Dortmund oder Umgebung (NRW)  hatten, sollten Sie unser Angebot der kostenlosen Erstberatung nutzen. 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.