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Kann man während einer Erkrankung gekündigt werden?

Für Apotheken und der Pharmaindustrie ist der Herbst ein finanzieller "Segen". Man kann sich richtig vorstellen, wie der ein oder andere Pharmagignat sich am heimischen Kamin die Hände reibt-bei dem bellenden Husten-Chor in der Innenstadt und den öffentlichen Verkehrsfahrten (Bus, Bahn und Zug).

Doch wie so oft gilt, was den einen Freud,- ist dem anderen Leid.

Keiner ist gerne Krank, aber für viele Arbeitgeber stellt die "kalte" Jahreszeit eine gewisse Hürde dar, die insbesondere die Personal,- und Betriebsplanung betrifft.

 

Für den ein oder anderen Arbeitnehmer, mag die leichte Erkältung die Einleitung sein, es sich mal zuhause gemütlich zu machen und endlich die Serien zu schauen, die man sonst nicht schafft, wohl wissend, dass man gerade einen besonderen Kündigungsschutz genießt, der durch die eingereichte ärztliche Bescheinigung (AU) begründet ist.

Doch stimmt das? Kann der Arbeitgeber wirklich nicht kündigen, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist?

 

Der Mythos Krankheit schütz vor Kündigung

Hartnäckig hält sich der Mythos, die Erkrankung des Arbeitnehmers würde ihn vor einer Kündigung bewahren. So wird-wenn es mal nicht so läuft im Betrieb- schnell die AU eingereicht in der Hoffnung, dass sich der Sturm nach der kleinen Auszeit wieder gelegt hat. 

Und tatsächlich fühlen sich viele Arbeitgeber (wenn sie nicht anwaltlich beraten werden) in dieser Situation hilflos.

Dabei handelt es sich lediglich um einen (teuren) Mythos.

 

Denn die Erkrankung des Arbeitnehmers begründet kein Sonderkündigungsschutzrecht  - wie man es etwa bei Schwangeren, Eltern in der Elternzeit oder Menschen mit Behinderung annimmt.

 

Der Arbeitgeber kann also auch dann seinen Arbeitnehmer - unter den üblichen Bedingungen- auch während der Krankenzeit kündigen.

 

Der Arbeitnehmer wäre also gut beraten, auch während seines Serienmarathon gelegentlich zum Briefkasten zu gehen, denn will er gegen eine Kündigung vorgehen, bleiben ihm nur drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.

 

Wie aber ist der Mythos entstanden?

Von der Möglichkeit, eine Kündigung während der Erkrankung auszusprechen ist der Tatbestand der Kündigung wegen einer Erkrankung strikt zu unterscheiden.

Man spricht insoweit von einer krankheitsbedingten Kündigung.

 

Eine solche kann tatsächlich-sofern das Kündigungsschutzgesetz auf den Betrieb einerseits (mehr als zehn Vollzeit-Arbeitnehmer) und das Arbeitsverhältnis andererseits (sechs Monate oder länger beschäftigt) unter weiteren Bedingungen gestellt werden. 

Welche Voraussetzungen das sind und wie der Arbeitgeber diese Hürden nehmen kann,  bleibt jedoch einem gesonderten Beitrag vorbehalten. 

Anwaltliche Soforthilfe im Arbeitsrecht

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