Der Rechtsmarkt wird immer komplexer. Längst hat der Mandant den Wert eines spezialisierten Rechtsanwalts erkannt. Doch zunehmend wird es schwieriger, herausauszufinden, in welches Rechtsgebiet der eigene Fall passt und welche Spezialisierung der Anwalt des Vertrauens mitbringen sollte, um die bestmögliche anwaltliche Beratung und Vertretung garantieren zu können.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Tätigkeit eines Anwalts für Handel,- und Gesellschaftsrecht.
Das Fundament für den Unternehmenserfolg.
Handels- und Gesellschaftsrecht bilden das rechtliche Fundament für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform. Es regelt die Gründung, Organisation, Führung und Beendigung von Handelsgesellschaften sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und Dritten. Ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist spezialisiert auf diese komplexen Rechtsgebiete und begleitet Unternehmen von der Gründung bis zur Auflösung, berät bei strategischen Entscheidungen und vertritt sie in Rechtsstreitigkeiten. Seine Expertise ist entscheidend für den Erfolg und die Stabilität von Unternehmen.
Teilgebiete des Handels,- und Gesellschaftsrechts
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst ein breites Spektrum an Teilbereichen, die sich in ihrer Komplexität und Zusammenhänge nur dem erschließen, der sich fokussiert und regelmäßig damit im Detail auseinandersetzt. Im Wesentlichen unterteilt sich das Handels,- und Gesellschaftsrecht in:
- Gründung von Gesellschaften: Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform (e.K., GmbH, AG, KG etc.), Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Anmeldung beim Handelsregister.
- Gesellschaftsrecht: Regelung der internen Beziehungen zwischen Gesellschaftern, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Beschlussfassung, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Umwandlungen von Gesellschaften.
- Organrecht: Rechte und Pflichten der Organe einer Gesellschaft (z.B. Geschäftsführer, Aufsichtsrat), Vertretungsbefugnisse, Haftung der Organe.
- Handelsregisterrecht: Anmeldung von Gesellschaften und Änderungen im Handelsregister, Bekanntmachungen und Offenlegungspflichten.
- Vertretungsrecht: Klärung der Vertretungsbefugnisse von Gesellschaften und deren Vertretern, Prokura, Handlungsvollmacht.
- Gesellschaftsvertragsrecht: Auslegung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern.
- Umstrukturierungen: Beratung und Begleitung bei Fusionen, Spaltungen, Übernahmen und anderen Umstrukturierungsmaßnahmen.
- Insolvenzrecht (soweit gesellschaftsrechtlich relevant): Beratung und Vertretung bei drohender oder eingetretener Insolvenz, Gestaltung von Insolvenzplänen.
- Unternehmenskaufrecht (M&A): Due Diligence, Vertragsgestaltung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen.
Typische Fälle und Aufgaben eines Anwalts für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist in vielfältigen Situationen gefragt. Er ist der erste Ansprechpartner für Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen wenn es um die rechtssichere Gründung eines Unternehmens und / oder dessen rechtssicherem Wachstum geht.
Gründung einer GmbH: Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, Erstellung des Gründungsprotokolls, Anmeldung beim Handelsregister.
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern: Vertretung in Auseinandersetzungen über die Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder Ausschluss von Gesellschaftern.
Haftungsprobleme von Geschäftsführern: Beratung und Verteidigung bei Haftungsansprüchen gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.
Umstrukturierungsmaßnahmen: Beratung bei Fusionen, Übernahmen oder Umwandlungen von Gesellschaften.
Vertragsgestaltung: Erstellung und Überprüfung von Verträgen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (z.B. Lieferverträge, Handelsvertreterverträge).
Beratung bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen: Gestaltung und Umsetzung von Kapitalmaßnahmen.
Vertretung in Verfahren vor den Handelsgerichten: Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter.
Was ist ein Fachanwalt für Handels,- und Gesellschaftsrecht?
Der Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" bezeugt eine besondere Expertise in diesem komplexen Rechtsgebiet. Die Fachanwaltsordnung (FAO) regelt auch hier die Erfordernisse für den Erwerb dieses Titels. Neben der anwaltlichen Zulassung ist der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Fällen aus dem Fachgebiet und der Abschluss einer speziellen Fachanwaltsfortbildung notwendig. Es handelt sich jedoch weniger um einen akademischen Titel als vielmehr um das Recht, die Zusatzbezeichnung: Fachanwalt für Handels,- und Gesellschaftsrecht tragen zu dürfen.
Wie wird man Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht?
Laut § 4 Abs. 1 FAO muss man für den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht u.a. folgende Kriterien erfüllen:
Zulassung als Rechtsanwalt
Mindestens dreijährige Berufserfahrung
Nachweis von mindestens 80 Fällen aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht:
Diese Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen Gebieten der Bereiche
des § 14i Nr. 1 und 2, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.
§ 14i Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht
a) Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB),
b) Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB)
c) internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschafts-
rechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts,
g) Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Ge-
werberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
Nachweis einer jährlichen speziellen Fachfortbildung, die den Anforderungen der FAO entspricht.
Der Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" signalisiert Mandanten eine hohe fachliche Kompetenz und Erfahrung und erhöht das Vertrauen in die Qualität der anwaltlichen Beratung. Die Wahl eines Fachanwalts ist daher für Unternehmen von großer Bedeutung, um ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Scholz aus Dortmund ist Ihr strategischer und durchsetzungsstarker Partner im Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr strategischer Partner im Wirtschaftsrecht
Die Rechts,- und Wirtschaftskanzlei Scholz hat sich voll und ganz auf die rechtlichen und strategischen Bedürfnisse von Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Handelsvertretern, Startups und Unternehmen (KMU) fokussiert.
Als innovative Kanzlei bieten wir unsere Rechtsdienstleistungen bundesweit an.
Für Unsere Mandanten stehen wir insbesondere in den Rechtsgebieten
- Handels,- und Gesellschaftsrecht (inkl. Vertriebsrecht)
- Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht)
- Arbeitsrecht
Wir bieten jedem neuen Mandanten an, sich von uns in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch einen umfassenden Eindruck zu verschaffen. Denn wir glauben, Vertrauen ist das Fundament jeder guten Zusammenarbeit.