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Werbung muss erklären-was "klimaneutral" bedeutet.

Das Umweltbewusstsein der Verbraucher wird immer größer. Das haben auch Unternehmen und Hersteller für sich erkannt und werben vermehrt mit dem Begriff >> klimaneutral<<. Dem hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH Ural. vom 27.06.2024 - I ZR 98/23) jetzt einen Riegel vorgeschoben bzw. deutlich gemacht, dass wer mit dem Prädikat "klimaneutral" werben möchte, muss auch in der Werbung klarstellen, was er damit meint.

Sachverhalt

Der Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworden, dass alle Produkte seit dem Jahr 2021 klimaneutral produziert werden.

Zudem werden  sämtlichen Verpackungen mit dem Aufdruck klimaneutral beworben, wobei ein QR-Code aufgedruckt ist, mit dem man zu der Internetseite "ClimatePartner" gelangt.

 

Tatsächlich wurden die Produkte jedoch nicht klimaneutral produziert. Vielmehr ist es so, dass Katjes verschiedene Umweltschutzprojekte unterstützte.

 

Hieran sah die Verbraucherzentrale eine irreführende Werbung und forderte zur Unterlassung auf.

Während das Landgericht Kleve und Oberlandesgericht Düsseldorf Katjes noch recht gab, bestätigte nunmehr der BGH die Ansicht der Verbraucherzentrale und verurteile Katjes zur Unterlassung wegen irreführender Werbung im Sinne des § 5 Abs.1 UWG.

Reduktion von CO2-Emmisionen und die Kompensation dieser Emissionen sind keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung der Klimaneutralität

Der BGH beurteilte die Werbung als irreführend, weil sie mehrdeutig sei. Der Verbraucher verstehe unter Klimaneutral einerseits die CO2-Reduktion und anderseits die CO2 -Kompensation. Es komme dem umweltbewussten Verbraucher aber vor allem auf eine CO2-Reduktion im Produktionsprozess an. Die Zahlungen von Emmisionskompensationen seien vor diesem Hintergrund auch nicht gleichwertig, weshalb die Werbung -ohne klare Erklärung- was der Hersteller unter klimaneutral verstehe- für den Verbraucher irreführend.

Klimaneutralität ist wettbewerbsrelevant

Weiter entschieden die Karlsruher Richter, dass der Begriff "Klimaneutral" äußerst wettbewerbsrelevant sei. Denn die Klimaneutralität von Produkten und Unternehmen wirke immer mehr auf die Kaufentscheidung von umweltbewussten Verbrauchern (Kunden) ein.

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