Ein Unternehmen, ob Einzelfirma oder Gesellschaft, zu gründen ist mit vielen Herausforderungen und Aufgaben verbunden. Von der Marktanalyse (Bedürfnisse, Konkurrenz) bis zur Finanzierbarkeit fallen Aufgaben an, die mit dem eigentlichen Produkt oder der Dienstleistung (Kernkompetenz des Gründers) nichts zutun haben.
In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Unternehmen an Aufgaben scheitern, die nichts mit ihrer Kernkompetenz zutun haben, sondern allgemeiner Natur sind.
Die 5 häufigsten Fehler sind:
Fehler Nr.1 -Die falsche Unternehmensform
Bereits die richtige Unternehmensform kann entscheidend sein. Denn gerade durch die passende Unternehmensform (UG, GmbH, OHG, GbR) oder Status: Selbstständig, Freiberuflich, eingetragener Kaufmann können wichtige Weichen gestellt werden, die die Haftung einerseits, aber auch die steuerliche Optimierung andererseits betreffen gestellt werden.
Möchte man von vornherein eine Haftungsbefreiung, fällt der Blick schnell auf die UG oder GmbH. Hier wird man sich jedoch auch Gedanken dazu machen, ob man in der Gründungsphase tatsächlich das Kapital für eine GmbH (25.000,00 € bzw. 12.500,00 €) aufbringen kann oder will. Ist der Geldbeutel knapp- hier bitte auch die anderen Gründungskosten beachten!- könnte sich auch die UG (Haftungsbeschränkt) anbieten, die dann aufgrund der Rückstellungen langsam zur GmbH heranreift.
Andersherum, wenn genügend Kapital vorhanden ist, oder die Unternehmung auf Fremdkapital (Investoren, Banken) angewiesen ist und auch die Kunden und Geschäftspartner es eher gewohnt sind, mit einer GmbH zu arbeiten, könnte es wiederum fatal sein eine UG zu gründen (wobei deren Ruf auch immer besser wird).
Führt man als Einzelunternehmer keinen Gewerbetrieb, muss man sich gut überlegen, ob man durch Eintragung in das Handelsregister (eingetragener Kaufmann) die Vorzüge- aber auch Verpflichtungen tragen möchte, die einem Kaufmann auferlegt sind. Welche das sind, haben wir hier zusammengefasst.
Auch der Status (Gewerbetreibender oder Freiberufler) kann entscheidend sein. So zahlen Freiberufler (zB. Anwälte, Steuerberater) keine Gewerbesteuer!
Einen Überblick- welche Gesellschaftsformen möglich sind-für wen sie grundsätzlich geeignet sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, haben wir hier zusammengestellt.
Man sollte sich bereits zu Anfang sehr gründlich darüber Gedanken machen, welche Unternehmensform die wirklich passende ist und sich ggf. sogar beraten lassen.
Fehler Nr. 2 -Keine sauberen Verträge mit Geschäftspartnern
Wer schreibt der bleibt!
Nirgends sind mündliche Absprachen so riskant wie in der Geschäftswelt. Oft werden Geschäfte und /oder ganze Gesellschaften mit den besten Absichten geschlossen und mit der Hoffnung, dass sich alle Beteiligten an die Absprachen halten.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Denn früher oder später kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder Vertragspartnern kommen- dann aber will sich die Partei nicht mehr an die ursprünglichen Vereinbarungen erinnern.
Oder aber, es treten Umstände ein, über die man beim Vertragsschluss nicht gesprochen hat und demzufolge auch keine Regelung getroffen hat. Eine Regelung im Nachhinein zu treffen -die in der Regel den einen (in der konkreten Situation) begünstigen soll, während der andere benachteiligt wird- führt oft zum Streit.
Es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, sämtliche Geschäftsbeziehungen vertraglich zu regeln, allein schon um etwaige Unklarheiten oder Missverständnisse zu vermeiden, die das gesamte Unternehmen gefährden könnte. Besonders wichtig sind
- Klare Gesellschaftsverträge
- Beteiligungsverträge
- Klare Geschäftsführerverträge / Arbeitsverträge
- Aufträge (zB. für Handwerksleistungen)
- Handelsverträge
Die Verträge sollten verständlich - die aktuelle Rechtsprechung beachten- und fair sein. Wichtig ist, dass die Rechte und Pflichten (Erwartungen) für alle Beteiligten möglichst umfassend und verständlich normiert sind. Das hilft Missverständnisse zu vermeiden oder aber Rechte - im Streitfall- besser durchzusetzen.
Es ist immer empfehlenswert, die Verträge durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erstellen zu lassen- um ggf. teure Fehler zu vermeiden.
Fehler Nr. 3- Keine steuerliche Gestaltung
Am Anfang ist die Kasse der Gründer oft knapp. Vieles wird selbst gemacht- um Kosten zu sparen. Oft wird am falschen Ende gespart- was sich schnell rächen kann.
Ein ständiger Begleiter für Unternehmen ist das Finanzamt. Welche Steuern in welcher Höhe für welche Geschäftshandlung anfallen, erschließt sich dem Laien oft nicht. Die Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland ist groß- ebenso aber auch der Gestaltungsspielraum. Es empfiehlt sich, seine geschäftlichen Strategien mit einer langfristigen Steuerstrategie zu verbinden. Einerseits um beachtliche Nachzahlungen zu vermeiden (die schon viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben haben), andererseits um auch im laufenden Geschäftsjahr steueroptimal (Steuerreduziert) agieren zu können um so mehr Kapital für etwaige Investitionen zu haben. Gründern ist zu empfehlen, so früh wie möglich einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu mandatieren und mit diesem wichtige Geschäftsstrategien abzustimmen.
Fehler Nr. 4 -Kein Schutz für Marke und Geschäftsgeheimnisse
Nicht selten bestimmt sich der Unternehmenswert nach der Idee oder das konkrete Produkt. Im Laufe der Jahre sogar nach dem Namen, Symbol des Unternehmens. Dennoch haben wenige Gründer und Unternehmen ein anfänglich Bedürfnis, ihren Marktwert schützen zu lassen!
Dabei ist es gerade für bereits etablierte Unternehmen (aufgrund der finanziellen Möglichkeiten und Vertriebsstrukturen) oft ein leichtes, sich die Idee oder dass Produkt zu eigen zu machen und in einer Vielzahl produzieren zu lassen, um es dann an den Markt zu bringen.
Gründer und Unternehmen sollten daher darauf bedacht sein, ihre Marke zu schützen und ggf. etwaige Patente anzumelden. Auch sollten wirksame Wettbewerbsverbote und NDA´s vereinbart werden, damit bereits die Produktentwicklung geschützt ist.
Fehler Nr. 5 - Mitarbeiter ohne klare Verträge und Regelungen einstellen
Nicht alles kann man alleine schaffen. Viele Unternehmen sind nur denkbar, wenn man ein stabiles und zuverlässiges Team an Partnern oder Mitarbeitern hat. Das Arbeitsrecht ist jedoch komplex und fordert von dem Arbeitgeber einiges-was es zu beachten gilt. Fehler werden hier schnell zur Kostenfalle, die das gesamte Unternehmen gefährden können.
Daher sollte bereits bei der Auswahl der Mitarbeiter höchste Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Wenn ein solcher gefunden wird, muss zeitnah ein umfassender Arbeitsvertrag erstellt werden. Hier sollten Unternehmer auch klare Regelungen aufnehmen, was vom Arbeitnehmer erwartet wird und ggf. ein Wettbewerbsverbot oder eine Schweigepflicht vereinbaren. In jedem Fall sollten sich die Gründer umfassend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Spezialisten beraten lassen und sich entsprechende Dokumente erstellen lassen.
Zusammenfassung
Rechtsanwalt für Unternehmensrecht- Ihr strategischer Partner.
Die Rechts,- und Wirtschaftskanzlei Scholz hat sich voll und ganz auf die rechtlichen und strategischen Bedürfnisse von Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Handelsvertretern, Startups und Unternehmen (KMU) fokussiert.
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Für Unsere Mandanten stehen wir insbesondere in den Rechtsgebieten
- Handels,- und Gesellschaftsrecht (inkl. Vertriebsrecht)
- Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht)
- Arbeitsrecht
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