Kosten und Gebühren

Erstberatung

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos.


Mandatsvertrag

Bevor der Mandatsvertrag zustande kommt, erhalten Sie als Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Scholz selbstverständlich einen detaillierten Überblick über die zu erwartenden Kosten, über die Sie sich gerne vorab hier informieren können.

Kosten bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

Die gesetzliche Höhe der anwaltlichen Vergütung ist unterschiedlich und kann so pauschal nicht beantwortet werden.  Insbesondere im Bereich des Versicherungsrechts und Verkehrsrechts hängt sie vom jeweiligen Streitwert ab.

 

Vereinfacht gesagt orientiert sich die anwaltliche Gebührenordnung an den Wert, den Sie geltend machen wollen. Um Ihnen einen Eindruck zu ermöglichen tippen Sie einfach bei dem hier verlinkten Kostenrechner die Summe ein, die Sie z.B. von der Gegenseite verlangen (Achten Sie darauf das Sie hier sämtliche Stadien eines möglichen Verfahren (außergerichtlich, gerichtlich I. Instanz, II Instanz abgebildet sind. Sie können es durch die Häkchen entsprechend einstellen!). 

 

Bsp. Sie wollen von Ihrem Versicherer einen Betrag in Höhe von 5.000€

Dann geben Sie bei Streitwert 5.000€ ein und lassen nur das Häkchen bei außergerichtliche Vertretung stehen.

Sie sollten dann den Betrag 540,00€ erhalten.

 

Sie besteht demnach aus der Geschäftsgebühr, der Aktenpauschale und MwSt.

 

Möchten Sie darüber hinaus wissen, welche Kosten auf Sie oder ihrem Rechtsschutzversicherer zukommen, wenn es zu einem Gerichtverfahren kommt, aktivieren Sie den Haken "Gerichtliche Vertretung". 

 

Hierbei kommt dann die Verfahrensgebühr und ggf. die Terminsgebühr, sowie Aktenpauschale und MwSt hinzu, wobei die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit entsprechend angerechnet werden!

 

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie Rechtsschutzversichert, müssen Sie sich um die Kosten weitgehend keine Gedanken machen. Wir übernehmen als besondere Serviceleistung von Anfang an die gesamte Abwicklung, also von der Einholung der Deckungszusage bis zur Abrechnung, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie tragen dann nur die Kosten Ihrer mit dem Rechtsschutzversicherer vereinbarten Selbstbeteiligung. 


Kosten im gerichtlichen Verfahren

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wird nicht nur über Ihren Fall sondern auch über die Kosten des Verfahren (was auch die Anwaltsgebühren betrifft) mitentschieden. Dabei gilt. 

 

  • Gewinnen Sie, trägt der Gegner die Gesamtkosten allein
  • Gewinnen Sie nur zum Teil, werden die Kosten nach der entsprechenden Quote aufgeteilt
  • Verlieren Sie, müssen Sie-respektive der Rechtschutzversicherer- die Gesamtkosten tragen.

 Bei sozialrechtlichen Streitigkeiten gilt

  • Die Gerichtskosten sind frei

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt

  • jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten

Kosten bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit

Wird ein bestimmter Geldbetrag gefordert (etwa Forderung nicht bezahlten Lohnes, Schadensersatz wegen Diskriminierung), ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten zu den obigen Ausführungen. Anders ist es jedoch, wenn man um etwas streitet, dass überhaupt keinen Geldbetrag betrifft, wie etwa die Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung.

Hier lässt sich der Streitwert dann wie folgt ermitteln:

 

Wirksamkeit einer Kündigung 3 Monatsgehälter

Wirksamkeit einer Befristung 3 Monatsgehälter

Wirksamkeit einer Abmahnung 1 Monatsgehalt

Pflicht zur Zeugniserteilung 1 Monatsgehalt

Pflicht zur Korrektur des Zeugnisses 1 Monatsgehalt

 (es gilt das Brutto-Gehalt)

 

Hat man so den Streitwert ermittelt, gilt das oben gesagte.

Kosten bei sozialrechtlichen Streitigkeiten

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts werden im Gegensatz zu den obigen zivilrechtlichen Streitigkeiten nicht anhand des Streitwertes ermittelt sondern anhand des sogenannter Betragsrahmens.

Der Betragsrahmen ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verankert. Es wird meistens die Mittelgebühr zugrunde gelegt, die derzeit bei 359 € liegt.

Hinzu kommt die Mehrwertsteuer und Aktenpauschale von 20 € Sollte eine Angelegenheit mal besonders Schwierig oder Umfangreich sein, könnte die Gebühr auch höher ausfallen. Das ist aber auf absolute ausnahmen beschränkt und wäre entsprechend zu begründen.

 

Kommt es zu einem sozialrechtlichen Gerichtsverfahren (etwa vor dem Sozialgericht Dortmund), entsteht noch eine Verfahrensgebühr (360€) sowie ggf. eine Terminsgebühr (335€) sowie entsprechende Aktenpauschale 20€ und MwSt. Sofern der Anwalt schon vorgerichtlich im Widerspruchsverfahren tätig war, wird die dortige Gebühr zur Hälfte angerechnet.

 


Beratungshilfe

Sind Sie selbst nicht in der Lage für die anwaltliche Tätigkeit aufzukommen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (das wird in der Regel das AG Dortmund oder AG Lünen sein), einen Beratungshilfeschein zu erhalten.

Nähere Informationen erhalten Sie hier!

Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, ist damit die gesamte außergerichtliche anwaltliche Vergütung abgedeckt. wir rechnen dann mit der Staatskasse ab. Sie müssen dann lediglich den Betrag in Höhe von 15 € zu ihrem Erstgespräch mitbringen.

 

Wichtig: Der Beratungsschein sollte schon vor Mandatierung (am besten beim Erstgespäch vorliegen und mit den 15€ übergeben werden.


Prozesskostenhilfe (PKH)

Prozesse können teuer werden. Werden die Kosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt und sind Sie selbst nicht in der Lage die Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu stemmen, könnte Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) zustehen.

 

Einen entsprechenden Antrag und detaillierte Informationen finden Sie hier!

Mit der PKH sind sämtliche Kosten (auch die Anwaltskosten) abgedeckt. Wir rechnen mit der Staatskasse ab. 


Honorarvereinbarung

In manchen Fällen / Konstellationen macht eine Honorarvereinbarung Sinn. Hierbei wird die anwaltliche Vergütung nach vereinbarten Stunden nebst Pauschale und MwST abgerechnet.

Besonders häufig machen unsere gewerblichen Mandanten von dieser Möglichkeit gebrauch wenn der anwaltliche Auftrag eine Dauerberatung beinhaltet und mehr als einen Sachverhalt umfasst.

Besonders die Skalierbarkeit und Kostentransparenz wird von vielen Mandanten geschätzt, die sich für diese Abrechnungsform entscheiden.

 

Für Gründerinnen und Gründer bieten wir derzeit eine Honorarvereinbarung von

150,00 € / Stunde 

nebst MwSt und Pauschale (20 €) an. Gründerinnen und Gründe im Sinne dieser Vereinbarung profitieren von dem günstigen Stundensatz, wenn ihr Unternehmen (0-3 Jahre) besteht.

 

Für etablierte Unternehmen (aber auch Privatpersonen) stehen wir für einen Stundensatz von

300 € / Stunde

nebst Pauschale (20€) und Mwst zur Verfügung.

Die Pauschale fällt selbstverständlich nur einmal an! 

 

Die Honorarvereinbarung deckt in der Regel die beratende und gestaltende (Erstellung von Verträgen, Gesellschaftsverträgen, Arbeitsverträgen, Datenschutzerklärungen, AGB, Maklerverträge etc. )Tätigkeit ab. 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsschutzversicherer nur die gesetzlichen Gebühren zahlen. Auch in einem Prozess würden nur die gesetzlichen Gebühren von der Gegenseite gezahlt werden müssen. Alles darüber hinaus, wäre von Ihnen zu zahlen. Weshalb diese Abrechnung nur selten für Prozesse in Frage kommt.


Die Kosten und Risiken immer im Blick

Wichtig ist, dass Sie immer die Kosten und auch das damit verbundene Kostenrisiko im Blick haben. Deshalb klären wir Sie von Anfang an über die zu erwartenden Kosten, ggf in Betracht kommende Kostenträger (Gegenseite, Rechtschutzversicherung oder Staatskasse) auf.

 

Kostenauslösende Maßnahmen treffen wir nur, nach Rücksprache mit Ihnen und / oder ihren Kostenträger. Für führen auch zu Lasten von Rechtsschutzversicherern keine Prozesse die keine oder nur eine nicht zu verantwortende geringe Aussicht auf Erfolg haben.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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