Anwalt für Gesellschaftsrecht

Es gibt viele gute Gründe sich bereits zum Anfang der Selbstständigkeit  mit Gleichgesinnten zusammenzutun.

 

Sei es weil es Ihr Unternehmenszweck erforderlich macht, dass Ihr Dienstleistungsangebot auf mehrere Spezialisten zu verteilen ist. Sie und Ihr Geschäftspartner nach Außen professionell und gestanden wahrgenommen werden wollen. Vielleicht wollen Sie aber auch wie viele unserer Mandanten einerseits Ressourcen sparen, anderseits die private Haftung minimieren und Ihre Chancen bei Kapitalgebern (Investoren / Banken) erhöhen.

 

Was auch immer Ihre Beweggründe sind, wir gestalten sie. Rechtssicher, vorausschauend und innovativ.

 

Bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem Unternehmen, werden zahlreiche Fragen zum strukturellen Aufbau der Gesellschaft, steuerliche Aspekte, Rechte und Pflichten der Gesellschaft zu Dritten (Kunden, Geschäftspartner), Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander aufgeworfen, die ohne professionelle Hilfe von Rechtsanwälten für Gesellschaftsrecht und Steuerberatern nicht, zumindest nicht rechtssicher beantwortet werden können.

 

Welche Schritte Gründer vornehmen müssen, um die für sie beste Gesellschaftsform zu finden, die zu dem persönlichen und vor allem zum konkreten Geschäftszweck passt, können wir in einer strategischen Besprechung gemeinsam (gerne vor Ort in Dortmund oder Lünen) herausfinden. 

 

Vereinbaren Sie hierzu einfach einen unverbindlichen Erstberatungstermin mit Rechtsanwalt Scholz, der Sie sicher durch den Dschungel des Gesellschaftsrechts führt und dabei stets Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Blick hat.

Wir sind aber nicht nur in NRW, sondern bundesweit tätig. Dank modernster Technik ist es für uns selbstverständlich, Beratungen im Wege einer Videokonferenz durchzuführen.

Für Dauermandanten und bei besonderem Bedarf, unterhalten wir aber auch in jeder größeren Stadt (Köln, Düsseldorf, München, Stuttgart, Frankfurt, Dresden, Leipzig, Hamburg, Bremen, Münster, New York, Dubai u.v.m) Beratungsbüros, sodass Sie auf einen persönlichen Kontakt nicht verzichten müssen. 

Unsere Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht

Unsere anwaltlichen Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht

  •  Gründungsberatung (Start-ups)
  • Finden der passenden Gesellschaftsform
  • Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
  • Beratung und Vertretung bei einem Gesellschafterstreit in einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG).
  • Strategische Beratung und Vertretung bei einer beabsichtigten Gesellschaftertrennung durch Ausschluss
  • Beratung und Vertretung bei einem Gesellschafterstreit Personengesellschaft
  • Beratung und Vertretung bei einer beabsichtigten Kündigung, Ausschluss von Gesellschaftern, Schiedsverfahren
  •  Abfindung Gesellschafter
  •  Wettbewerbsverbot Gesellschafter
  • Durchsetzung Ihrer Informationsrechte als Gesellschafter
  •  Vorbereitung, Durchführung und Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschafterversammlungen, streitiger Jahresabschluss
  • Kapitalerhöhung in der GmbH
  •  Gesellschafterdarlehen
  •  Gesellschaftsvertrag & Treuhandvertrag
  • Kapitalbeschaffung (Investoren, Banken)
  • Joint Venture

Die Wahl der richtigen Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform wird von vielen Faktoren bestimmt. Allen voran ist der konkrete Unternehmenszweck, Budget, Haftung der Gesellschafter, Geschäftsführer,  Aufsichtsräten und die Steuerlast. Nachfolgend geben wir einen Überblick, welche Rechtsformen (Gesellschaften) derzeit möglich sind, für wen sie typischerweise geeignet sind, welche Vorteile und Nachteile sie haben, wie sie gegründet werden und worauf Sie als Gründer zu Achten haben. Die Darstellung ersetzt selbstverständliche keine maßgeschneiderte und auf Ihre konkreten Bedürfnisse strategisch ausgerichtete Rechtsberatung / Vertragsgestaltung.  Aber es soll Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen, mit welcher Rechtsformwahl Sie das passende Fundament Ihres wirtschaftlichen Erfolges setzten können.

 

Das deutsche Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht kennt vor allem die nachfolgenden Gesellschaftsformen:

  • GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • OHG - Die offene Handelsgesellschaft
  • GmbH & Co. KG – Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als haftenden Komplementär
  • AG – Aktiengesellschaft
  • KG - vermögensverwaltende und gewerbetreibende Kommanditgesellschaft
  • PartGG - Partnerschaftsgesellschaft
  • GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts, etwa ARGE
  • UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG & Co. KG
  • Holding Struktur
  • e.V. Eingetragener Verein
  • Genossenschaft
  • Stiftung

Wir beraten Sie umfassend, strategisch und kompetent, in Dortmund, Lünen und bundesweit.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Geschäftsführer

Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht stehen aber nicht nur die Gesellschaften und die Interessen der Gesellschafter, Aktionäre im Mittelpunkt unserer Beratung. Auch die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers sind immer wieder Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung. Wir beraten sowohl die Gesellschaften / Gesellschafter als auch geschäftsführende Gesellschafter oder Geschäftsführer. Insbesondere bei Fragen / Streitigkeiten

  •  Geschäftsführervertrag
  •  Geschäftsführerhaftung und Entlastung des Geschäftsführers
  •  Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung des Geschäftsführers
  •  Vertragliches Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers
  •  Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers (sozialrechtliches Statusverfahren)
  •  Aufsichtsrat bzw. Beirat in der GmbH
  • Mitarbeiterbeteiligung, virtuelle Mitarbeiterbeteiligung
  • Versicherungsrechtliche Streitigkeiten mit dem D&O Versicherer 

Die zulässigen Gesellschaftsformen im nationalen Gesellschaftsrecht

Inzwischen gibt es eine Vielzahl an zulässigen nationalen und internationalen Gesellschaftsformen, die je nach den individuellen Bedürfnissen (Ziel und Budget) der Gesellschafter, Partner, Gewerbetreibenden diverse Vor- und Nachteile bieten. Um die beste Gesellschaftsform einerseits und deren auf die Wünsche der jeweiligen Gesellschafter angepassten Gesellschaftsverträgen andererseits zu finden, ist eine anwaltliche und steuerrechtliche Beratung / Begleitung unumgänglich.

 

Damit Sie einen Überblick über die jeweiligen Gesellschaftsformen erhalten, haben wir diese "kurz" dargestellt. Die Darstellung kann aber keinesfalls eine gesellschaftsrechtliche und / oder steuerrechtliche Beratung ersetzen. Auch erhebt die Darstellung keinesfalls den Anspruch vollständig zu sein oder alle in Frage kommenden Gestaltungsmöglichkeiten, Haftungsrisiken und steuerliche Aspekte zu beinhalten. Dies bleibt stets der individuellen gesellschaftsrechtlichen Beratung (anwaltlichen Tätigkeit) vorbehalten. 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR

Die GbR erfreut sich in der Praxis aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Individualität in der Praxis einer großen Beliebtheit, weil sie für eine Vielzahl von denkbaren Zwecken geeignet ist.  Es gibt nahezu kaum Vorschriften die, die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter einschränken.

Die GbR gehört zu den Personengesellschaften und ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhender Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinsame Leistungen auf der Grundlage des persönlichen Zusammenwirkens der Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.

Für wen ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geeignet?

Die GbR ist besonders für Freiberufler, Kleingewerbe und Projekte, insbesondere Kooperationsprojekten geeignet. Denn die Gründung ist im Vergleich zur Gründung anderer Gesellschaften, relativ schnell, flexibel, unbürokratisch und kostengünstig. 

Vorteile & Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen rechts

Vorteile

  • schnell
  • unbürokratisch
  • flexibel
  • kein Stammkapital erforderlich
  • keine Notarkosten
  • keine Eintragungspflicht
  • keine Formvorschriften
  • muss nicht auf Dauer angelegt sein
  • für junge Gründer geeignet
  • unkomplizierte Lösung

Nachteile

  • Haftung mit privatem Vermögen
  • Schwierigkeiten Investoren und Kapital zu erhalten
  • viele (falsche, unzureichende) Gesellschaftsverträge im Netz


Brauche ich einen Rechtsanwalt zur Gründung einer GbR?

Zur Gründung und auch zum Betrieb einer GbR benötigen Sie keinen Rechtsanwalt.  Die Gründung können Sie theoretisch am "Kneipentisch" mündlich oder auf dem Bierdeckel vornehmen.  Etwas professioneller geht es, wenn Sie einen der zahlreichen kostenlosen Musterverträgen verwenden. Dabei beachten Sie dann aber bei der Gründung bitte folgendes:

 

Erstellen, benutzen Sie einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Dieser sollte mindestens enthalten:

  • Name des Unternehmens
  • Standort des Unternehmens 
  • Nennung der Gesellschafter
  • Unternehmenszweck
  • Höhe des Stammkapital (falls beabsichtigt)
  • Wer welche Anteile einbringt (Expertise, Vermögen, Einrichtung etc.)
  • Regelungen zur Privatentnahme
  • Geschäftsführer Regelung
  • Gewinnverteilung
  • Gewinnverwendung
  • Regelung zu Informationspflichten, Kontrollrechten
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Regelungen zur Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Regelung zum Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Wettbewerbsverbot, Abfindungen nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters

Auch wenn es grundsätzlich nicht zwingend erforderlich ist, sollten Sie ein Geschäftskonto errichten. Das macht die Buchhaltung sauber und die Kommunikation mit dem Finanzamt einfacher.

Je nach Gewerbe müssen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Gesellschaft der IHK oder HWK anmelden. ebenfalls anmelden müssen Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt, ggf. Gewerbeamt. Wenn Sie Versicherungsprodukte anbieten (wie die meisten unserer Mandanten), müssen Sie die entsprechende Erlaubnis bei der IHK einholen (siehe hier!).

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht hilft!

Auch wenn es möglich ist, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne fremde Hilfe zu gründen, ratsam ist es in den meisten Fällen nicht.

Bei den zahlreichen (kostenlosen) Musterverträgen handelt es sich um genau das, MUSTER-VERTRÄGE. Sie sind zusammengefasst auf eine Vielzahl von unterschiedlichsten Unternehmer und Unternehmen ausgelegt.  Gleichwohl haben die meisten eine innere Struktur. Wenn man hier eigene Ergänzungen vornimmt (was ich grundsätzlich juristischen Laien nicht empfehlen würde), kann schnell der gesamte Gesellschaftsvertrag einen anderen Sinn bekommen (der von Ihnen vielleicht gar nicht gewollt ist).

Ein weiteres Problem vieler Verträge ist, dass sie nicht aktualisiert werden. Aber gerade das Gesellschaftsrecht ist dynamisch und durch internationale (europäische) Rechtsprechung und Politik geprägt. Klauseln, die vielleicht nicht mehr wirksam sind, gefährden dann den gesamten Gesellschaftsvertrag.

Maßgeschneiderte Lösung, weil Sie es verdient haben!

Weder Sie, noch Ihre Geschäfts- Projektpartner sind austauschbar! Ihr Unternehmen / Gesellschaft sollte es auch nicht sein. Was für andere gut funktioniert, stellt für Sie vielleicht eine Katastrophe da. Hier lassen wir Sie aber nicht allein, sondern finden erstellen mit Ihnen gemeinsam einen einzigartigen und genau auf Ihren Unternehmenszweck und Unternehmerpersönlichkeit maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Hierbei greifen wir nicht nur auf unsere umfangreiche Erfahrung durch die Erstellung und Gründung zahlreicher Unternehmen zurück, sondern verwenden als innovative Kanzlei auch Legal Design.  Somit verstehen Sie auch als juristischer Laie, was in IHREM Vertrag geregelt ist!

Unsere anwaltliche Dienstleistung im Überblick

  • Gründerberatung
  • Erstellung, Optimierung des Gesellschaftsvertrages
  • Erstellung, Optimierung Geschäftsführervertrag
  • Begleitung bei den nächsten Schritten (z.B. Anmeldung, Steuergestaltung etc.)
  • Beratung zum Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Datenschutz
  • Begleitung, Einberufung, Organisation der Gesellschafterversammlungen
  • Erstellung von Gesellschaftsbeschlüssen
  • Beratung, Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Auflösung der Gesellschaft
  • u.v.m.

Vereinbaren Sie einfach und kostenlos ein erstes Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Scholz

Gerade im Gesellschaftsrecht entstehen oft Dauermandate. Wir glauben, dass das Fundament einer einer langen und erfolgsorientierten Zusammenarbeit auf Vertrauen basiert. Deshalb bietet wir Ihnen und ihrem Geschäftspartner die Möglichkeit einer kostenlosen "Erstberatung" an, in der wir gemeinsam schauen können, ob auch wir zusammenpassen, aber vor allem, ob Ihnen Rechtsanwalt Scholz unterstützend beiseite stehen kann. Selbstverständlich erfahren Sie in diesem Gespräch (ungefragt) welche Kosten entstehen (Sie werden überrascht sein), welche konkreten Schritte erforderlich sind und was sie gemeinsam erreichen können. Stellen Sie einfach eine Terminanfrage oder vereinbaren Sie hier mit unserm freundlichen Sekretariat einen Termin. 

 

Dabei entscheiden Sie, ob Sie uns vor Ort in unseren Büros in Dortmund und Lünen treffen wollen, oder ob wir uns im Rahmen eines Telefonats, einer Videokonferenz kennenlernen.


Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Die GmbH ist seit ihrer Einführung im Jahr 1892 die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland. Sie ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben und Wirtschaftshandeln nicht mehr wegzudenken. Bereits im Jahr 1990 gab es in der BRD 465 660 eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung und einem verwaltenden Stammkapital von 209 Milliarden DM (die Älteren werden sich an diese Währung erinnern). Bereits Anfang der 2000er wuchs die Anzahl eingetragene GmbH auf nahezu das Doppelte an, was vor allem an dem Bedürfnissen der Gesellschafter einerseits und der Kapitalgeber / Investoren, Banken und Kunden anderseits, nach finanzieller Sicherheit liegen dürfte.

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft, an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das in Stammteile zerlegte Stammkapital beteiligen, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. 

Für wen ist die Gründung einer GmH geeignet?

Die Gesellschaftsform der GmbH ist vor allem für Unternehmer geeignet, die Wert auf Sicherheit (Schutz des Privatvermögens), Reputation, Branding und Vertrauen legen. Insbesondere aber, wenn Sie für Ihr Unternehmenszweck auf Kapitalgeber (Investoren, Banken) angewiesen sind, empfiehlt sich die Gründung einer GmbH. Auch wenn die GmbH eine Gesellschaft ist, die grundsätzlich auf den Zusammenschluss mehrerer Personen gerichtet ist, kann man eine GmbH auch als Einzelperson gründen! Dann ist man automatisch sowohl Gesellschafter, als auch Geschäftsführer.

Nicht geeignet (dennoch möglich) ist die GmbH für Freiberufler. Denn das schöne an dem Status Freiberufler (zB. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler etc.) ist, dass man der Gewerbesteuer nicht unterfällt. Das ändert sich jedoch mit der Gründung einer GmbH, denn diese ist der Gewerbesteuer (und auch der komplizierteren Buchführungspflicht) unterworfen!

 

Wichtig zu wissen, auch erlaubnispflichtige Berufsgruppen wie Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Handelsvertreter können eine GmbH gründen.

Vor- und Nachteile der Gründung einer GmbH

Vorteile

  • Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Gesellschaft
  • Reputation
  • Vertrauen des Marktes 
  • Gründung durch eine Person möglich
  • Steuervorteile, insbesondere sind Geschäftsführergehälter anerkannte Betriebsausgaben
  • Vielseiter Unternehmenszweck möglich
  • Individueller Gesellschaftsvertrag
  • Möglichkeit der Investorenbeteiligung
  • Interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die Erbrechtsnachfolge und Familien

Nachteile

  • Aufwendige Bürokratie
  • Höhere Kosten (Stammeinlage 25.000€)
  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung, Jahresabschluss, Bilanzierung
  • Rechts- und Steuerberatung ist hier dringend anzuraten.

Brauche ich einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht zur Gründung einer GmbH?

Einen Rechtsanwalt oder eine anwaltliche Beratung brauchen Sie zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich nicht. Je Komplexer Ihr Unternehmenszweck, oder je Höher die Anzahl der Gesellschafter und Sacheinlagen ist, so dringlicher ist auch die Beauftrag eines versierten Rechtsanwaltes (mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht) zu empfehlen. Bei einfach gelagerten Fällen, können Sie aber auch auf Musterverträge für den

  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Satzung

zurückgreifen. Ob diese jedoch einerseits aktuell sind, anderseits tatsächlich Ihr privates und unternehmerisches Interesse (vollständig) berücksichtigen, ist natürlich fraglich.

Was Sie in jedem Fall benötigen ist ein Notar, der Ihnen die Gründung der GmbH beurkundet!

Setzen Sie auf Sicherheit und vertrauen Sie auf unsere gesellschaftsrechtliche Expertise

Die bürokratischen Hürden sind hoch. Die Gestaltungsmöglichkeiten schier unendlich (was sie auch fehleranfällig macht). Keine GmbH ist wie die andere. denn auch kein Gründer und / oder Unternehmer ist wie der andere. Stellen Sie sicher, dass Sie umfassend und vorausschauend beraten werden. Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Geschäftspartnern mit Rat und Tat zur Seite und erstellen für sie einen Gesellschaftsvertrag, der zu Ihnen passt!

Unsere Leistungen im Überblick

Mit uns als Ihren Geschäftspartner setzten Sie nicht nur auf gesellschaftsrechtliche Expertise sondern haben auch mittelbaren Zugriff auf unser Netzwerk bestehend aus Steuerberatern, Notaren Immobilienmaklern,  Immobilienwertegutachter und Finanzdienstleistern. Wir reden kein juristisches "Kauderwelsch" sondern verwenden Legal Design, sodass auch Sie als vermutlich juristischer Laie, IHREN VERTRAG verstehen. Insbesondere stehen wir Ihnen zur Verfügung bei

  • der Gründungsberatung
  • Erstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages
  • Erstellung eines Geschäftsführervertrages 
  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Vermittlung an einen qualifizierten Steuerberater
  • Begleitung beim Pitch für Investoren
  • Verhandlungen mit Banken
  • Begleitung und Vorbereitung für den Notartermin
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Einberufung, Leitung Gesellschafterversammlung
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Bei allen Fragen zur Haftung des Geschäftsführers 
  • Abwehr wenn Ihre GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird
  • Durchsetzung der Ansprüche ihrer Gesellschaft
  • Begleitung bei der Liquidation / Auflösung der GmbH
  • Insolvenz der GmbH 
  • Insolvenzberatung
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • u.v.m. 

Ihr Weg zur unverbindlichen Erstberatung mit Rechtsanwalt Scholz

Gerade im Gesellschaftsrecht entstehen oft Dauermandate. Wir glauben, dass das Fundament einer einer langen und erfolgsorientierten Zusammenarbeit auf Vertrauen basiert. Deshalb bietet wir Ihnen und ihrem Geschäftspartner die Möglichkeit einer kostenlosen "Erstberatung" an, in der wir gemeinsam schauen können, ob auch wir zusammenpassen, aber vor allem, ob Ihnen Rechtsanwalt Scholz unterstützend beiseite stehen kann. Selbstverständlich erfahren Sie in diesem Gespräch (ungefragt) welche Kosten entstehen (Sie werden überrascht sein), welche konkreten Schritte erforderlich sind und was sie gemeinsam erreichen können. Stellen Sie einfach eine Terminanfrage oder vereinbaren Sie hier mit unserm freundlichen Sekretariat einen Termin.


Die offene Handelsgesellschaft - OHG

Die offene Handelsgesellschaft (vgl. §105 HGB), ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma gerichtet ist. Die Gesellschafter haften bei der OHG mit ihrem gesamten Privatvermögen (vgl. § 105 HGB).

 

In ihren Grundzügen ähnelt die OHG damit der GbR, wobei der offensichtlichste Unterschied der ist, dass die offene Handelsgesellschaft zwingend den Betrieb eines Handelsgewerbes voraussetzt. Nähere Informationen, wann ein Handelsgewerbe vorliegt siehe "Handelsrecht". Auf die OHG als juristische Person zwingend respektive auf ihre Gesellschafter und Orange (streitig und im Einzelfall zu prüfen) findet damit das Handelsrecht Anwendung (vgl. § 6 HGB). Sie ist zwingend in das Handelsregister einzutragen.

Für wen ist die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft geeignet?

Wegen der uneingeschränkten Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, wird die OHG nur selten als bevorzugte Gesellschaftsform gewählt. Vielmehr entsteht sie oftmals automatisch, sobald aus einem Gewerbe ein Handelsgewerbe wird, also die gewerbliche Tätigkeit, einen nach Art und Umfang  in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.

Aufgrund der uneingeschränkten Haftung der Gesellschafter, bietet sich die OHG jedoch auch jenen an, die zu relativ günstigen Konditionen Kapitalbedarf für ihre Unternehmung beschaffen wollen, da die OHG einen ausgesprochen guten Ruf bei Kapitalgebern (Banken) genießt. Zudem bietet sich die Gründung für Gesellschafter an, die sich und ihren Kompetenzen vertrauen, da es mannigfaltige Treuepflichten gibt und der unternehmerische Erfolg massiv von den Gesellschaftern (die nahezu immer auch als Geschäftsführer hauptberuflich in und für die Gesellschaft tätig sind), geprägt ist.

Vor- und Nachteile einer OHG

Vorteile

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Hohe Reputation bei Kapitalgebern 
  • Sehr freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Hoher persönlicher Einsatz der Gesellschafter
  • Umfangreiche Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter

Nachteile

  • Registereintragungspflicht
  • Uneingeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
  • Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
  • Großes Vertrauen unter den Gesellschaftern erforderlich

Brauche ich zur Gründung einer OHG einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft bedarf nicht zwingend die Beauftragung eines auf das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes und oder Steuerberaters. Es ist jedoch, nicht zuletzt wegen der uneingeschränkten Haftung, der freien Gestaltungsmöglichkeiten und der zahlreichen persönlichen Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter dringend zu empfehlen. Zudem ist die OHG dem Handelsrecht unterworfen, was ebenfalls einige Besonderheiten mit sich führt, die regelmäßig die Konsultation eines Rechtsanwaltes erforderlich macht. 

Unsere anwaltlichen Schwerpunkte im Überblick

  • Gründungsberatung
  • Erstellung, Prüfung ggf. Optimierung des OHG Gesellschaftsvertrages
  • Geschäftsführervertrag
  • Beratung zu den Rechten und Pflichten des Gesellschafters
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Beratung zum Eintritt neuer Gesellschafter
  • Beratung zum Austritt eines Gesellschafters
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Vertretung bei einem Schiedsverfahren
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschafterversammlungen, 
  • Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen auf Leistung von Beiträgen, Erfüllung von Geschäftsführungspflichten, gesellschaftlichen Treuepflichten
  • Durchsetzung / Abwehr von Ansprüche gegen die Gesellschaft wie zum Beispiel Ansprüche auf den Gewinnanteil, Ausübung des Stimmrechts, Anspruch auf Information und Kontrolle, Geschäftsführervergütung, Anspruch auf Aufwendungen
  • Durchsetzung / Abwehr eines Wettbewerbsverbotes
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Bilanzierung
  • Vertreten der Gesellschaft gegenüber Dritten (Handelsrecht)  

Gerade im Gesellschaftsrecht entstehen oft Dauermandate.

 

Unsere Mandanten sind nicht selten international Tätig. Aus diesem Grund unterhalten wir auch internationale Büros (z.B. New York, Dubai, Tokyo), bei bei Bedarf schnell angemietet werden können, damit Sie auf eine persönliche Besprechung, wenn es der Fall erforderlich macht, nicht verzichten müssen.

Gerade bei unseren Immobilienmaklern stellen wir fest, dass immer häufiger Dubai für den Immobilen-Markt ( auch für Deutsche Kunden) erschlossen und nicht selten Tochterfirmen oder Neugründungen angestrebt werden.

 

Wir glauben, dass das Fundament einer einer langen und erfolgsorientierten Zusammenarbeit auf Vertrauen basiert. Deshalb bietet wir Ihnen und ihrem Geschäftspartner die Möglichkeit einer kostenlosen "Erstberatung" an, in der wir gemeinsam schauen können, ob auch wir zusammenpassen, aber vor allem, ob Ihnen Rechtsanwalt Scholz unterstützend beiseite stehen kann. Selbstverständlich erfahren Sie in diesem Gespräch (ungefragt) welche Kosten entstehen (Sie werden überrascht sein), welche konkreten Schritte erforderlich sind und was sie gemeinsam erreichen können. Stellen Sie einfach eine Terminanfrage oder vereinbaren Sie hier mit unserm freundlichen Sekretariat einen Termin.


Gesellschafterstreit -Häufige Probleme und die Hilfe eines Gesellschaftsrechtlers in Dortmund

Gesellschafterstreit: Häufige Probleme und die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Gesellschaftsrecht in Dortmund.

 

Gesellschafterstreitigkeiten können in jeder Gesellschaft auftreten und ernsthafte Folgen haben, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden!

 

Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Dortmund kann ich Ihnen dabei helfen, Gesellschafterstreitigkeiten zu bewältigen und wirksame Lösungen zu finden.

 

Hier sind einige häufige Probleme, die zu einem Gesellschafterstreit führen können:

 

Unterschiedliche Visionen und Ziele:

Wenn Gesellschafter unterschiedliche Visionen und Ziele für das Unternehmen haben, können Konflikte entstehen, die zu einem Gesellschafterstreit führen.

 

Ungleiche Gewinn- und Verlustverteilung:

Wenn Gesellschafter das Gefühl haben, dass Gewinne oder Verluste nicht gerecht verteilt werden, kann dies zu Konflikten führen.

 

Fehlmanagement und Fehlverhalten:

Wenn Gesellschafter den Verdacht haben, dass die Geschäftsführung das Unternehmen schlecht verwaltet oder sich unlauter verhält, können sie einen Gesellschafterstreit auslösen.

 

Verletzung von Gesellschafterrechten:

Gesellschafter haben bestimmte Rechte, und wenn diese Rechte verletzt werden, kann dies zu einem Gesellschafterstreit führen.

 

Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Dortmund kann ich Gesellschaftern auf folgende Weise helfen:

 

Rechtliche Vertretung:

Wenn der Gesellschafterstreit rechtliche Schritte erfordert, kann ich eine rechtliche Vertretung, sowohl für die Gesellschafterversammlung als auch notfalls vor Gericht gewährleisten, um Ihre Rechte zu schützen.

 

Entwurf und Überprüfung von Verträgen:

Ich kann Ihnen beim Entwurf und bei der Überprüfung von Verträgen , Gesellschafterbeschlüssen helfen, um sicherzustellen, dass sie fair und rechtsverbindlich sind.

 

Rechtliche Beratung:

Ich kann in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts rechtliche Beratung anbieten, einschließlich Unternehmensgründung, Fusionen und Übernahmen und Gesellschaftervereinbarungen.


Wie Gesellschafter Ihre Rechte - oder die Rechte der Gesellschaft durchsetzen können.

Die Gesellschafterklage

Die Gesellschafterklage - Ein Überblick und die Bedeutung des Institutes "Actio pro Socio"

 

Vielleicht stehen auch Sie, wie viele unserer Mandanten vor der Frage:

 

Was kann ich als Gesellschafter (zB. einer GmbH oder OHG) tun, wenn ich meine Gesellschafteransprüche durchsetzten will?

 

Die Gesellschafterklage ist ein wichtiges Instrument für Gesellschafter, um ihre Rechte durchzusetzen und Schadenersatz zu erhalten. Im Falle von Pflichtverletzungen durch Gesellschaftsorgane  zB. Geschäftsführer) oder andere Gesellschafter können Gesellschafter eine Klage erheben, um ihre Interessen zu wahren und Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

 

In diesem Artikel erläutern wir die Gesellschafterklage und das Institut "Actio pro Socio" im Detail.

 

Die Gesellschafterklage:

Die Gesellschafterklage ist ein Rechtsbehelf, der Gesellschaftern eines Unternehmens zur Verfügung steht, um ihre Rechte durchzusetzen und Schadenersatz zu erhalten. Gesellschafter können eine Klage erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass die Gesellschaftsorgane oder andere Gesellschafter ihre Pflichten verletzt haben und dadurch Schaden für die Gesellschaft entstanden ist.Die Gesellschafterklage kann in verschiedenen Formen erhoben werden, abhängig von der Art des Schadens und der Art der Pflichtverletzung. Die Klage kann auf Schadensersatz, Auskunft, Unterlassung oder Feststellung gerichtet sein.

 

Die Gesellschafterklage ist ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Gesellschafter und der Gesellschaft zu schützen und sicherzustellen, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß verwaltet wird.

 

Actio pro Socio:

Das Institut "Actio pro Socio" ist ein Rechtsbehelf, der Gesellschaftern zur Verfügung steht, um Ansprüche der Gesellschaft geltend zu machen.

 

Für die Aktiengesellschaft (AG) war ein entsprechendes Recht bereits durch § 148 AktG normiert.

 

Mit dem MoPeG wurde nunmehr, der sonst nur durch die Rechtsprechung anerkannte Anspruch eines Gesellschafters, auch für Personengesellschaften (§ 715 b BGB) eingeführt.

 

Mit der actio pro socio ist der Gesellschafter befähigt, Ansprüche der Gesellschaft im eigenem Namen geltend zu machen. Damit wird der einzelne (Minderheit-Gesellschafter) geschützt.

 

Grundsätzlich sind hierdurch vor allem sog. Sozialansprüche der Gesellschaft abgedeckt. Unter engen Voraussetzungen kommt aber auch eine Klagebefugnis gegen Dritte in betracht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie als Gesellschafter der Ansicht sind, dass berechtigte Ansprüche der Gesellschaft (zB. durch den Geschäftsführer) nur deshalb nicht geltend gemacht werden, weil er an dem in anspruchsgenommenen Unternehmen beteiligt ist.

 

Fazit:

Die Gesellschafterklage und das Institut "Actio pro Socio" sind wichtige Instrumente, um die Interessen der Gesellschafter und der Gesellschaft zu schützen und zu wahren. Gesellschafter können eine Klage erheben, um ihre Rechte durchzusetzen und Schadenersatz zu erhalten. Das Institut "Actio pro Socio" gewährt Gesellschaftern das Recht, eine Klage zu erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verwaltung der Gesellschaft ihre Interessen und vor allem die Interessen der Gesellschaft verletzt hat und ihnen und / oder der Gesellschaft dadurch ein Schaden entstanden ist.

 

Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Dortmund kann ich Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Gesellschafter durchzusetzen und Schadenersatz zu erhalten. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Gesellschafterklage und des Institutes "Actio pro Socio" und kann Ihnen eine kompetente und umfassende rechtliche Beratung und Vertretung anbieten. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um Ihre Rechte als Gesellschafter zu schützen und zu wahren.