Sind Sie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder ein anderer Leistungserbringer im Gesundheitswesen?
Das Medizinrecht ist ein komplexes Gebiet, das ständig im Wandel ist. Ich, Ihr erfahrene Anwalt für Medizinrecht in Dortmund, stehe Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Mein Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und bei rechtlichen Herausforderungen tatkräftig zu unterstützen.
Egal ob Sie als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker tätig sind – meine Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bereich des Medizinrechts. Ich vertrete nicht nur Ihre Interessen, sondern helfe Ihnen auch, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und zu umgehen.
1. Arzthaftungsrecht:
Als Leistungserbringer tragen Sie eine hohe Verantwortung. Im Falle von Behandlungsfehlern oder unzureichender Aufklärung ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. Ich unterstütze Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und als Fachanwalt für Versicherungsrecht selbstverständlich auch im Umgang mit Haftpflichtversicherungen.
2. eHealth:
Digitalisierung und telemedizinische Angebote gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ich berate Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen von eHealth-Anwendungen und sorge dafür, dass Sie sicher und rechtskonform arbeiten.
3. Apothekenrecht:
Für Apotheker sind die gesetzlichen Vorschriften besonders vielfältig. Ich begleite Sie in allen rechtlichen Fragen, sei es bei der Beratung von Patienten oder bei der Einhaltung von Abgabeverordnungen.
4. Vertragsrecht im Gesundheitswesen:
Die Gestaltung von Verträgen ist ein essentielles Element Ihrer Tätigkeit. Ich helfe Ihnen, rechtssichere Verträge zu erstellen und bestehende Verträge zu überprüfen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patienten.
5. Gebührenrecht
Sowohl gesetzliche als auch gerade private Krankenversicherungen streichen zunehmend die erbrachten ärztlichen Leistungen. Abrechnungsanbieter kommen hier schnell an ihre Grenzen und verstricken sich in endlose Diskussionen mit den Patienten oder Versicherern. Wir kennen die GOA, GOÄ etc. und sorgen dafür, dass Ihre Leistungen auch entsprechend honoriert werden.
6. Medizinisches Arbeitsrecht
Im Gesundheitswesen gibt es eine Vielzahl an Sonderbestimmungen, die unmittelbar Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse haben. Wir haben diese im Blick und unterstützen Ihre Praxis - MVZ dabei, nicht den Überblick über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten für Ihre Angestellten zu verlieren.
7. Medizinische Produkte
Medizinische Produkte sind unverzichtbar für die moderne Gesundheitsversorgung. Ihre Entwicklung und Sicherstellung von hoher Qualität sind entscheidend, um die Gesundheit und Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Wenn Sie als Leistungserbringer im Bereich der medizinischen Produkte rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Medizinrecht in Dortmund zur Seite. Gemeinsam können wir die Herausforderungen der Branche meistern und innovative Lösungen für eine bessere Gesundheit entwickeln!
Erfahrung: Mein umfangreiches Wissen und meine praktische Erfahrung im Medizinrecht machen mich zu Ihrem idealen Partner.
Individuelle Betreuung: Jedes Anliegen wird individuell betrachtet und adressiert.
Aktuelle Informationen: Durch kontinuierliche Weiterbildung und Wissenstransfer bleibe ich stets über aktuelle Entwicklungen im Medizinrecht informiert.
Wenn Sie professionelle Unterstützung im Medizinrecht benötigen, kontaktieren Sie mich noch heute. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern. Ich freue mich darauf, Sie in Dortmund und darüber hinaus zu unterstützen!
Ihr Marcus Scholz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei Scholz
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Email: info@mcs-anwalt.de
Telefon: 0231 / 5503550
Das Medizinrecht hat sich in der letzten Dekade, aufgrund seiner Komplexität, Vielfalt und Bedeutung, zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt und stellt ein Querschnittsgebiet des Rechts dar. Es vereint öffentlich-/ sozialrechtliche sowie zivil- und strafrechtliche Aspekte. Vereinfacht ausgedrückt, dass Medizinrecht versucht alle Rechtsfragen zu beantworten, die mit der Behandlung von Patienten im Zusammenhang stehen.
Nur wer sich umfassend, konzentriert und fokussiert dieser anspruchsvollen und sich ständig ändernden Rechtsmaterie des Medizinrechts widmet, kann gewissenhaft, kompetent und umfassend seine anspruchsvollen Mandanten beraten und vertreten.
Rechtsanwalt Scholz aus Dortmund hat sich von Beginn an mit medizinrechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt und berät und vertritt die Interessen seiner Mandanten im Medizinrecht und dem hiervon mit inbegriffenem Versicherungsrecht / Sozialrecht mit Scharfsinn aber auch mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen.
Durch seine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht ist er stets auf dem neuesten Stand und gibt dieses Wissen an seine Mandanten weiter oder bringt es konkret in die Beratung und Vertretung mit ein.
Die Mandanten von Herrn Rechtsanwalt Scholz fragen regelmäßig die nachfolgenden Kernkompetenzen im Medizinrecht ab
Patienten
Beratung und Vertretung im Arzthaftungsrecht nach einem Behandlungsfehler
Beratung und Vertretung bei Streitigkeit mit der privaten Krankenversicherung
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit der privaten Pflegeversicherung
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit den Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen)
Ärzte / Zahnärzte und Leistungserbringer der Gesundheitsbranche
Beratung im Vertragsrecht, dem Zulassungsrecht sowie dem Niederlassungsrecht
Vertretung / Begleitung vor den Zulassungsgremien der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer oder in einem Straf- Disziplinarverfahren.
Erstellung von Wahlleistungsvereinbarungen
Beratung zur Gründung und Betrieb einer Praxis
Beratung zur Gründung und Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
Datenschutz - Beratung und Implementierung, insbesondere auch im Bezug zu E-Health und Digitale Medizin
Compliance-Beratung und Implementierung eines sorgsamen Managements.
Medizinrechtliches Arbeitsrecht
Medizinrechtliches Wettbewerbsrecht
Medizinstrafrecht
Beratung und Vertretung in sozial- und zivilrechtlichen Abrechnungsstreitigkeiten
Was umfasst das Medizinrecht?
Eine zentrale Rolle im Medizinrecht nimmt die Beziehung zwischen Arzt- Patient und dem Krankenversicherer ein. Denn insbesondere an den Arzt (stellvertretend für entsprechende Leistungserbringer) wendet sich der Patient im Vertrauen auf sein umfassendes Wissen über den menschlichen Körper und in Erwartung, Heilung oder zumindest Linderung seiner Leiden zu erhalten.
Damit ist zu konstatieren, dass die rechtliche Beziehung zwischen Arzt und Patient besonders ist und das Recht hier klare Regeln aufstellen muss, welchen Anforderungen ein Arzt gerecht werden muss, um die Erwartungen des Patienten erfüllen zu können.
In seiner Ausprägung als Arztrecht stellt das Medizinrecht vor allem Regeln auf, die die Ausübung des Berufes betreffen. In diesem Kontext, der einerseits die Anforderung an die Ausbildung des Arztes, anderseits Fragen der Zulassung als Arzt / Facharzt betrifft, spielt vor allem das umfangreiche Standesrecht und Vertragsrecht eine Rolle.
Hier sehen sich die Leistungserbringer des Gesundheitswesens (z.B. Ärzte, Zahnärzte Therapeuten, Apotheker, Hebammen Heilpraktiker der Alternativmedizin) nicht zuletzt aufgrund der sich immer weiter entwickelnden Medizin einerseits, als auch der zunehmenden Digitalisierung (E-Health, Datenschutz, Telemedizin) andererseits, neuen und komplexen Herausforderungen gegenüber, welche wir aber gemeinsam meistern können.
Auch die Gründung oder der Zusammenschluss einer Praxis ist von medizinrechtlichen Besonderheiten geprägt, die es zwingend zu beachten gilt. Das gilt nicht nur in der Art der Tätigkeit, sondern auch, wie diese nach Außen hin dargestellt wird (Werberecht, Wettbewerbsrecht). Längst ist die Zeit vorbei, in der es ausreichend war, Kassenpatienten zu behandeln, weshalb die typische Praxis (gerade in den Gründungsjahren) auf ergänzende Leistungs- / Produktangebote angewiesen ist. Ob und wie diese an den Patienten / Kunden gebracht werden können, lässt sich nur mit Kenntnis im Medizinrecht beantworten.
Der Arzt / die Ärztin sind aber bei weitem nicht die einzigen Leistungserbringer, mit denen der Patient / die Patientin im Rahmen einer medizinischen Behandlung in Berührung kommt.
Wird dem Patient die Einnahme bestimmter Medikamente verordnet, müssen die Regeln (was schon beim Arzneimittelbegriff komplex wird) der pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken beachtet werden.
Ist der Patient auf Heil- oder Hilfsmittel angewiesen, wird das Berufsrecht der Hersteller und Erbringer tangiert.
Da die meisten Dienstleistungen und Produkte im Gesundheitswesen kostspielig sind und aus eigenen Mitteln in der Regel nicht finanziert werden können, kommt der Frage nach der Finanzierung eine besondere Bedeutung zu.
Hier kommen oft die Regelungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen einerseits als auch dem Sozialrecht, welches aufgrund seiner sozialpolitischen Dimension und ständiger Gesundheitsreformierung, komplex-dynamisch und entgegen landläufiger Meinung anspruchsvoll ist.