Schon bei der Gründung eines Unternehmens und der passenden Rechtsform, ist eine steuerrechtliche Betrachtung unumgänglich. Deshalb legen wir bereits bei der anwaltlichen Gründungsberatung wert auf eine optimale steuerliche und wirtschaftliche Betrachtung!
Wir beraten Sie zu allen steuerrechtlichen Fragen, von der Gründung bis zur Expansion.
Mit unserer Unterstützung profitieren Sie von einer optimalen steuerlichen Gestaltung
Ihr Unternehmen oder Selbstständigkeit steuerlich perfekt aufstellen, ohne unnötige Kosten und Risiken.
Unternehmen müssen eine Vielzahl an Steuern beachten. Wir zeigen Ihnen, welche Steuerarten relevant sind und wie Sie diese rechtssicher & steueroptimiert handhaben.
Denn wir sind der festen Überzeugung- Steuergestaltung (Anwalt für Steuerrecht) geht vor Steuerverwaltung (klassischer Steuerberater).
Die Körperschaftssteuer betrifft vor allem die Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmensgesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG).
Der Standard-Steuersatz liegt derzeit auf 15% plus Solidaritätszuschlag.
Eine Optimierung (Steuerreduzierung) könnte ggf. durch eine Holdingstruktur oder steuerliche Verlustrechnung erfolgen.
Gilt für Gewerbebetriebe, ausgenommen Freiberufler.
Die Berechnung variiert wegen eines unterschiedlichen Hebesatzes in den Gemeinden und beträgt typischerweise 14% -17%.
Optimierungsmöglichkeiten können auch hier durch Holding-Konstruktionen und / oder einer strategischen Standortwahl getroffen werden.
Betrifft vor allem Selbstständige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Gesellschafter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.
Aufgrund der Steuerprogression beträgt der Steuersatz bis zu 45% Einkommenssteuer.
Optimierung: Gewinnverlagerung, Investitionen & betriebliche Altersvorsorge reduzieren die Steuerlast.
Der Standardsatz beträgt derzeit 19% (ermäßigt 7% für bestimmte Produkte und Dienstleistungen).
Reverse-Charge-Verfahren: Bei internationalen Geschäften gelten besondere Regelungen.
Eine Optimierung ist hier durch korrekte Rechnungsstellung und Nutzung des Vorsteuerabzugs möglich.
Unternehmen sind verpflichten Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter ans Finanzamt abzuführen.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten könnten Gehaltsumwandlungen, Bonis und betriebliche Altersvorsorge sein.
Die Grunderwerbsteuer wird fällig beim Kauf von Gewerbeimmobilien oder Beteiligung an Immobiliengesellschaften. Durch clevere und strategische Share Deals kann auch hier die Steuerlast minimiert werden.
Sowohl aufgrund unserer steuerrechtlichen als auch unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise helfen wir Ihnen , die für Sie maßgeschneiderte Rechtsform (GmbH, UG, GbR, KG, AG, GbR Holding) herauszufinden und (Gesellschaftsvertrag) umzusetzen.
Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch im laufenden Geschäftsbetrieb (Wachstum) beratend und gestaltend zur Seite. Insbesondere durch:
Wächst das Unternehmen, wachsen auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Regelmäßig wünschen unsere Mandanten strategische Unterstützung bei:
Nicht immer geht es harmonisch zu. Manchmal gerät man auch mit den Finanzämtern und Finanzbehörden in Streit. Ein Schwerpunkt unserer steuerrechtlichen Tätigkeit ist es, Sie und Ihr Unternehmen anwaltlich beraten und auch zu vertreten und zwar vor allen Finanzämtern, Finanzgerichten und der Staatsanwaltschaft (Steuerstrafrecht).
Als Anwaltskanzlei für Unternehmensrecht denken wir nicht zuletzt wegen unserer kaufmännischen Erfahrungen über die Steuer hinaus und bieten praxisnahe und erprobte Erfolgs-Lösungen.
Unsere Lösungen sind:
Schnell und effizient: Keine komplizierten Steuerkonstrukte- sondern machbare Optimierung
Direkter Draht zum Experten (Anwalt): Keine Hotline, kein Wochenlanges warten- sondern eine sofortige Verbindung für Ihr Unternehmen.