Unfallversicherung

Mit der privaten Unfallversicherung wollen sich Versicherte (Sie oder Ihre Angehörigen) vor den schweren Folgen eines Unfalles schützen. Die Ablehnung der beantragten Leistungspflicht des Versicherers hat oft existenzielle Folgen. Wir helfen Ihnen von Anfang an.

 

Jeder kann jederzeit durch einen Unfall an seiner Gesund geschädigt werden. Laut gesetzlicher Definition liegt ein versicherter Unfall vor,

wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

 

Gerade als Selbstständiger sind Sie nicht nur auf die Leistung angewiesen, sondern auch darauf, dass sie zeitnah ausgezahlt wird, damit Sie und Ihre Familie sich um Ihre Genesung kümmern können und sich keine finanziellen Sorgen machen müssen.

 

 

Hier sollten Sie nicht lange zögern und uns sofort kontaktieren. Aufgrund unserer versicherungsrechtlichen und medizinrechtlichen Expertise und Erfahrung, kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Scholz, als Fachanwalt für Versicherungsrecht bereits bei einem kostenlosen Erstberatungsgespräch aufzeigen, ob die Ablehnung ihres Versicherers rechtmäßig erfolgt ist oder nicht und welche Möglichkeiten Sie haben, gegen Ihren Versicherer erfolgreich vorzugehen.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


IHR FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT BERÄT UND VERTRITT SIE UMFASSEND

Der Bezug einer UV-Leistung ist für viele unserer Mandanten die einzige Möglichkeit, ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wenn die bisherige Erwerbstätigkeit wegfällt.

 

Welche Leistungen Sie konkret zu erwarten haben, ergibt sich aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Versicherungen aus dem Vertrag. Regelmäßig werden Sie aber eine durch den Unfall erlittenen Invalidität, also eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit versicherten haben.

 

Auch dürften Leistungen für Tod (innerhalb eines Jahres nach dem Unfall) der versicherten Person, sowie Übergangsleistungen, Tagegelder, Krankenhaustagegelder, dessen konkrete Art und Höhe sich aus dem Vertrag ergeben, versichert sein. Manche Versicherer haben, was Ihnen vielleicht gar nicht bekannt ist, auch andere Leistungen, wie zB. Ersatz der Bergungskosten, Ersatz kosmetischer Operationen, Kurkostenbeihilfe und Schmerzensgeld versprochen. Rechtsanwalt Scholz prüft Ihre Ansprüche vollständig.

 

Der Versicherer prüft regelmäßig, ob er sich seiner Leistungspflicht entziehen kann. Dabei prüft er, ob er Ihnen zur Last legen kann, dass Sie schon im Antrag falsche / unvollständige Angaben gemacht haben. Auch der Versicherungsfall (Unfall), wird auf „Herz und Niere“ hinsichtlich der Plausibilität geprüft, wie auch geprüft wird, ob Sie sich im Rahmen des Regulierungsverfahrens vertragswidrig verhalten haben.

 

 

Insbesondere aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit kennt Rechtsanwalt Scholz die Vorgehensweise der Versicherungswirtschaft. Wir wissen aber auch, welche Bedeutung es für Sie hat, dass die versprochene Leistung frühzeitig ausgezahlt wird. Deshalb setzten wir uns engagiert und unermüdlich für Sie ein und kämpfen für Ihre Rechte, damit Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern können.