Mit einer privaten Krankentagegeldgeldversicherung wollten Sie sich vor allem vor dem existenziellen Risiko schützen, dass Sie aufgrund einer längeren Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Umso dramatischer ist es, wenn Ihr Krankenversicherer die Leistung verweigert.
Hier sollten Sie nicht lange zögern und uns sofort kontaktieren. Aufgrund unserer versicherungsrechtlichen und medizinrechtlichen Expertise und Erfahrung, können wir Ihnen bereits bei einem kostenlosen Erstberatungsgespräch aufzeigen, ob die Ablehnung ihres Versicherers rechtmäßig erfolgt ist oder nicht.
Leistungsvoraussetzung ist im Kern, ob Sie arbeitsunfähig sind.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) liegt vor,
wenn der Versicherte die berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
In Fachkreisen spricht man hier auch von einer 100%tigen Arbeitsunfähigkeit. Diese muss einen konkreten Bezug zu Ihrer letzten ausgeübten Tätigkeit aufweisen. Regelmäßig versuchen sich hier die Versicherer ihrer Leistungspflicht zu entziehen, indem sie behaupten, dass die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer zumindest teilweise arbeitsfähig ist.
Selbst wenn das zutreffend sein sollte, heißt das aber -noch- nicht, dass ein Anspruch nicht besteht. Denn wenn die einzelne Tätigkeit nicht zu einem sinnvollen Ertrag führt, ist dennoch von einer Leistungspflicht des Versicherers auszugehen.
Zunehmend leiden unsere Mandanten an psychischen und /oder psychosomatischen Erkrankungen. Als besonders belastend wird es dann empfunden, wenn ihnen der Versicherer nicht glaubt.
Ein weiterer Einwand der Versicherer, insbesondere in einem gerichtlichen Verfahren ist, dass sie bestreiten, ihr Versicherungsnehmer sei (100%) arbeitsunfähig, gleichzeitig aber behaupten, der Versicherungsnehmer sei berufsunfähig.
Das ist für viele Versicherungsnehmer und Behandler (aber auch Anwälte / Anwältinnen, die mit der Spezialmaterie nicht vertraut sind) unverständlich. Uns hingegen nicht. Wir kennen die Strategien und Einwände der Versicherer und wissen, wie man diesen gewinnbringend begegnet.